Entsorgungsgebiete außerhalb Hamburgs: Barsbüttel

Seit dem 01.01.2011 ist die Hamburger Stadtentwässerung als Unternehmen von HAMBURG WASSER für die hoheitliche Aufgabe der Abwasserentsorgung in der Gemeinde Barsbüttel (Hauptort) zuständig. Mit der Übernahme der Aufgabe "Abwasserbeseitigung" gehen auch das Satzungs- und Abgabenerhebungsrecht auf die HSE über, d.h. die HSE erhebt direkt bei den Bürgern/innen der Gemeinde Barsbüttel die Abwassergebühren.

Satzungen

Abwasserbeseitigungssatzung [PDF-Datei]
Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung [PDF-Datei]

Gebühren

Aufgrund der aktuellen Rechtslage ist eine Trennung der bisherigen einheitlichen Abwassergebühr in einen Anteil Schmutz- und einen Anteil Niederschlagswassergebühr erforderlich. Bislang wurden die Kosten der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung durch eine gemeinsame, einheitliche Abwassergebühr abgedeckt. Seit dem 01.01.2011 erhebt die HSE nur eine Schmutzwassergebühr von 1,81 €/m³.

ie Gemeinde Barsbüttel plant daher zum 01.01.2012 die Einführung einer getrennten Niederschlagswassergebühr. Mit dem Gebührensplitting werden die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung transparenter umgelegt und Handlungsanreize gegen die zunehmende Flächenversiegelung geschaffen.

Gebührensplitting - Der Weg zu transparenteren Sielbenutzungsgebühren in Barsbüttel

Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr bedeutet keine Erhebung einer zusätzlichen "Regensteuer". Bis zum 31.12.2010 wurde in Barsbüttel eine sogenannte Einheitsgebühr erhoben, mit der die Kosten der Schmutz- und Niederschlagswasserableitung abgedeckt wurden. Im Jahr 2011 werden die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigungskosten einmalig von der Gemeinde Barsbüttel aus Steuermitteln finanziert, sodass alle Kosten der Abwasserbeseitigung umgelegt werden.

Durch die Umverteilung der Niederschlagswassergebühren erzielt HAMBURG WASSER im Rahmen der Einführung der gesplitteten Gebühr keine Mehreinnahmen, sondern teilt die bisher einheitliche Sielbenutzungsgebühr in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr auf.

Die Versiegelung von Flächen hat in Barsbüttel seit langem erheblich zugenommen. Damit einhergehend, ist die abzuleitende Regenmenge deutlich gestiegen. Dieser Effekt wird verstärkt durch die im Zuge des Klimawandels häufiger vorkommenden Starkregenereignisse. Als Folge dieser Entwicklung steigt die Gefahr von Überflutungen und Überläufen aus der Kanalisation in die Gewässer. Diesen Gefahren kann durch aufwendige Anpassungen der Kanalisation nur in einem begrenzten technischen und finanzierbaren Rahmen begegnet werden.

Gebührensplitting - Ziel und Funktion des neuen Gebührenmodells

HAMBURG WASSER wird die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung ab dem 01.01.2012 quadratmeterbezogen nach den tatsächlich in die Abwasseranlagen einleitenden Flächen abrechnen. Hierzu zählen sowohl direkt an das Kanalnetz angeschlossene Flächen als auch Flächen, von denen das Niederschlagswasser erst auf die Straße und dann in das Kanalnetz abfließt. Als für die Gebühr relevante Flächen sind alle versiegelten Flächen zu nennen, also z.B. Dächer von Häusern und Garagen, Parkplätze, Hofflächen, Wege etc. Bereiche, in denen das Niederschlagswasser direkt versickert, z.B. Rasenflächen, Gartenbeete oder Flächen, von denen es in angrenzende Grünflächen abläuft und dort versickert (Terrassen, Gartenwege etc.), sollen nicht in die Berechnung einbezogen werden.

Berechnungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr wird weiterhin die bezogene Trinkwassermenge sein.

HAMBURG WASSER wird zunächst mit einer Luftbildauswertung die versiegelten Flächen ermitteln. Im Anschluss haben alle Grundstückseigentümer Gelegenheit, in einer Befragung weitere Angaben zu den abrechnungsrelevanten Flächen zu machen. Die Befragung startet voraussichtlich Ende November 2011.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Gebührenabsetzungen (Rückerstattungen z. B. für Gartenwasser) möglich. Informationen zu Gebührenabsetzungen finden Sie hier.

Ansprechpartner

Im Fall einer Störung erhalten Sie zukünftig „rund um die Uhr“ Hilfe über die zentrale
Störungsannahme - 24 Stunden - 040 / 34 98 60 00

Auskünfte hinsichtlich der Grundstücksentwässerung und weitere Informationen erhalten Sie bei folgenden Ansprechpartnern
Fragen zur Grundstücksentwässerung: Bernd Neuring, 040 / 78 88 82 114
Fragen zur Schmutz-/Regenwassergebühr: Michael Halbleib, 040 / 78 88 86 147
Fragen zur Abrechnung: Kundenzentrum, 040 / 78 88 22 22

Entwässerungsanträge

Entwässerungsanträge reichen Sie bitte auf diesem Antragsformular ein. Die Entwässerungsanträge können auch weiter bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Die Anträge werden zur Bearbeitung und Erteilung der Genehmigung an die HSE weitergeleitet. Auszüge aus dem Kanalkataster können Sie unter anlageninfo@hamburgwasser.de bestellen. Das Formblatt "Entwässerungsantrag" erhalten Sie auch vor Ort bei der Gemeindeverwaltung Barsbüttel:
Gerald Greiser
Telefon 67 07 24 62
Fax 67 07 24 80
gerald.greiser@barsbuettel.landsh.de

 

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Gerd Schuylenburg, Leiter der Abteilung Metropolregion, 040 / 34 98 55 309
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