Anschluss an das Siel in Dassendorf
Nach § 11 der Satzung über die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Hamburger Stadtentwässerung (HSE) für das Gebiet der Gemeinde Dassendorf (Allgemeine Schmutzwasserbeseitigungssatzung) ist eine Genehmigung erforderlich bei:
- Anschluss an die zentrale Schmutzwasseranlage der HSE
- Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage
- Änderung des vorhandenen Anschlusses
Antrag Sielanschluss / Entwässerungsantrag für Dassendorf [PDF-Datei im neuen Fenster]
Zuständigkeiten für die Herstellung eines Kanalanschlusses
- HSE: Auf öffentlichem Grund vom Schmutzwasserkanal bis an die Grundstücksgrenze (Zuständigkeitsgrenze)
- Bauherr: Auf seinem Grundstück bis zum Anschluss der HSE an der Grundstücksgrenze (Grundstücksentwässerungsanlage). Die Arbeiten sind gem. § 14 Schmutzwasserbeseitigungssatzung unter Beachtung gesetzlicher und behördlicher Bestimmungen nach den Regeln der Technik durch fachlich geeignete Unternehmen auszuführen. Die HSE ist berechtigt, die Arbeiten zu überwachen.
Kosten für die Herstellung eines Kanalanschlusses
- Sofern der Schmutzwasserkanal in der Straße erstmalig hergestellt wird, erfolgt die Abgeltung des Kanalanschlusses mit dem Kanalbaubeitrag (1,99 € je m² beitragspflichtiger Fläche nach Maßgabe von § 14 der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung der HSE für das Gebiet der Gemeinde Dassendorf (Beitrags- und Gebührensatzung)
- Bei nachträglicher Herstellung eines Kanalanschlusses sind die tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten (§ 3 Beitrags- und Gebührensatzung)
Kanalbaubeitragssätze
Bei Neubau eines Schmutzwasserkanals in der Straße wird von den Anliegern ein Kanalbaubeitrag erhoben. Der Kanalbaubeitrag wird gem. §§ 4 ff. Beitrags- und Gebührensatzung als pauschalierter Einheitssatz pro Quadratmeter Grundstücksfläche erhoben, wobei je nach baulicher Nutzbarkeit für das erste Vollgeschoss 100 % und jedes weitere Vollgeschoss 25 % der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht werden.
Der Kanalbaubeitragssatz beträgt 1,99 € je Quadratmeter beitragspflichtiger Fläche.
Da in Dassendorf die bebauten Grundstücke bereits weitestgehend mit einem Schmutzwasserkanal ausgestattet sind, findet Kanalbau regelmäßig nur im Rahmen von Erschließungen statt.
Für die Erneuerung der zentralen öffentlichen Abwassereinrichtungen für Schmutzwasser werden keine Beiträge erhoben, da die Kosten hierfür in der Kalkulation der Kanalbenutzungsgebühr berücksichtigt werden.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gern weiter.