Sielbenutzungsgebühren

Erstattung bei Mehrverbräuchen aufgrund defekter Verbrauchseinrichtungen

Bei einem Mehrverbrauch an Frischwasser durch einen Wasserschaden wird die Sielbenutzungsgebühr auf Antrag für einen Teil des Wassers erstattet.

Bitte haben Sie Verständnis, dass der Nachweis einer Nichteinleitung ins Siel in Zweifelsfällen durch Sie zu erbringen ist. Ihr Absetzungs- und Ermäßigungsantrag entsprechend gesetzlicher Regelung kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Wasserschaden entstand, berücksichtigt werden.

Vollständige Erstattung der Sielbenutzungsgebühr

Wenn nach einem Rohrbruch das Frischwasser nicht in das öffentliche Sielnetz gelangt, sondern im Erdreich versickert ist, wird auf Antrag der rechnerisch ermittelte Mehrbebrauch erstattet, abzüglich der gesetzlich festgelegten Bagatellgrenze in Höhe von 10 Kubikmetern (10.000 Liter).

Bitte nutzen Sie dafür das Formular Antrag auf Ermäßigung der Abwassergebühren , da die Bearbeitung derartiger Schadensfälle grundsätzlich direkt durch die HWW erfolgt.

Teilweise Erstattung der Sielbenutzungsgebühr

Wenn das Trinkwasser unverschmutzt in das öffentliche Schmutzwassersiel gelangt ist, wird der 10 Kubikmeter (10.000 Liter) p. a. übersteigende Mehrverbrauch zum halben Gebührensatz abgerechnet.

Bitte senden Sie einen formlosen Antrag sowie einen Beleg über die Reparatur (Rechnung, Kassenquittung, schriftliche Bestätigung des Hausmeisters o.ä.) als Nachweis für die Unterlagen an die Hamburger Stadtentwässerung (HSE).

Die einen mehrjährigen Durchschnitt übersteigende Wassermenge wird von der HSE grundsätzlich als ermäßigungsfähig anerkannt und über Ihr Wassergeldkonto bei den HWW reguliert.