FAQs – Fragen, die immer wieder gestellt werden
Wem gehört das Grundwasser im Allgemeinen – und wer darf es fördern?
Das Grundwasser ist kein Handelsgut, sondern für die Grundversorgung der Menschen essenziell. Deswegen wird die verfügbare Wassermenge auch als Dargebot und nicht als Angebot bezeichnet. Es steht einer gesamten Region zur Verfügung, über Stadt-, Kreis- und Ländergrenzen hinweg. Über die verträgliche Förderung entscheidet jeweils die zuständige Verwaltung, in deren Gebiet das Grundwasservorkommen liegt. Im Fall der Nordheide ist das der Landkreis Harburg/Niedersachsen.
Warum nutzt HAMBURG WASSER Grundwasser aus der Nordheide?
Das Grundwasser, das in Hamburg zu gewinnen ist, reicht nicht für die Versorgung der Stadt aus. Deswegen muss und darf Hamburg als Zentrum einer Metropolregion in verträglicher Weise auch das Grundwasser aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen nutzen.
Gibt es Alternativen zur Wasserförderung in der Nordheide?
Nein. Die Nutzung der Grundwasservorkommen in Hamburg hat die verträgliche Grenze erreicht. Wenn HAMBURG WASSER dort mehr Grundwasser fördern würde, entspräche dies nicht mehr den Kriterien einer nachhaltigen Nutzung. Im Untergrund der Stadt befinden sich große Salzstöcke, aus denen das salzhaltige Wasser in die Grundwasserreservoirs gezogen und diese unbrauchbar für die Trinkwassergewinnung machen würde. Ein Wasserzukauf in weiter entfernten Regionen würde die Transport- und damit auch die Energiekosten in die Höhe schnellen lassen.
Der Wasserbedarf Hamburgs sinkt seit Jahren. Wieso sinkt nicht auch die Entnahmemenge in der Nordheide?
Hamburgs Bürger und Betriebe gehen immer sparsamer mit dem kostbaren Gut Wasser um. Zugleich ist über die Jahre aber auch das verfügbare Grundwasserdargebot in Hamburg gesunken. Um die Versorgung sicherzustellen, nutzt HAMBURG WASSER unter Beachtung sämtlicher gesetzlichen Vorschriften und geforderten Sicherheitsmengen alle verfügbaren Ressourcen. Das gilt auch für das Gewinnungsgebiet Nordheide.
Schadet die Grundwasserförderung der Nordheide?
Nein, die Umweltauswirkungen sind sehr gering und nicht größer als in anderen Gebieten, in denen Grundwasser gewonnen wird. Der Grundwasserspiegel kann zwar geringfügig absinken, der Einfluss der Förderung ist aber so gering, dass keine nachhaltigen Schäden auftreten. Dies wird auch durch unabhängige Gutachter bestätigt, die ständig die Förderung und ihre Folgen überprüfen.
Gab es bisher Schäden, die die Grundwasserförderung hervorgerufen hat?
Nein. Die unabhängigen Gutachten zur Beweissicherung, die ständig aktualisiert werden, haben bisher keine negativen Folgen für Land- und Forstwirtschaft, Vegetation, Fischerei oder Gebäude festgestellt. In Einzelfällen, in denen ein Einfluss der Förderung zum Beispiel auf den Ertrag landwirtschaftlicher Flächen durch die durchgeführte Beweissicherung nachweisbar ist, wird dieses entschädigt.
Im Dezember 2004 lief die Genehmigung für HAMBURG WASSER aus, Wasser in der Nordheide zu fördern. Warum gewinnt das Unternehmen dort immer noch Grundwasser?
Die ehemalige Bezirksregierung Lüneburg hat eine vorläufige Erlaubnis bis zum Ende des Bewilligungsverfahrens erteilt. Solange das Wasserrechtsverfahren nicht abgeschlossen ist, darf HAMBURG WASSER Grundwasser in der Nordheide fördern, und zwar maximal die durchschnittliche Jahresmenge aus dem Zeitraum 1983 bis 1999.
HAMBURG WASSER möchte nach dem Ablauf des alten Vertrages das Förderrecht wiederum für 30 Jahre erhalten. Warum?
Das Unternehmen ist an einer langfristigen Lösung interessiert, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und auch zuverlässig Investitionen tätigen zu können. Der Bau von neuen Rohwasserleitungen und neuen Brunnen ist teuer und sollte auch aus Sicht der Kunden gut finanzierbar sein.
Was zahlt HAMBURG WASSER für das Grundwasser aus der Nordheide?
Das Niedersächsische Wassergesetz sieht vor, dass die Entnahme eines Kubikmeters Grundwasser für die Trinkwassergewinnung 5,1 Cent kostet – bei der Novelle des Gesetzes 1992 ging man von damals 10 Pfennig, dem so genannten Wassergroschen, aus. Seither hat HAMBURG WASSER rund 15 Millionen Euro an das Land Niedersachsen gezahlt, die zweckgebunden für den Schutz der Gewässer und des Wasserhaushaltes ausgegeben werden.