Gebührensplitting: Getrennte Sielbenutzungsgebühr entlastet Familien und Mieter

Symbolbild

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat entschieden, in Hamburg getrennte Sielbenutzungsgebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung einzuführen.

Mit dem neuen Gebührenmodell werden keine Mehreinnahmen erzielt. Stattdessen werden die Gebühren, die zur Deckung der anfallenden Kosten bei der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erhoben werden, gerechter auf die Verursacher verteilt.

Bislang zahlen die Bürgerinnen und Bürger pro verbrauchtem Kubikmeter (das sind 1.000 Liter) Trinkwasser eine einheitliche Abwassergebühr von 2,75 Euro.

Durch das Gebührensplitting wird nun das zu beseitigende Niederschlagswasser nicht mehr wie bisher zusammen mit dem Schmutzwasser nach dem verbrauchten Frischwasser abgerechnet. Ausschlaggebend ist jetzt vielmehr die versiegelte Grundstücksfläche, über die Niederschlagswasser in das Sielnetz von HAMBURG WASSER eingeleitet wird.

Pro Quadratmeter versiegelter Fläche fällt in Zukunft für die Niederschlagswasserbeseitigung eine separate Gebühr von voraussichtlich 0,73 Euro pro Jahr an. Die nach dem Frischwasserverbrauch berechnete Gebühr für das Schmutzwasser wird voraussichtlich 2,09 Euro pro Kubikmeter betragen.

Wer profitiert vom Gebührensplitting?

Von dem Gebührensplitting werden insbesondere Familien und Mieter profitieren, weil diese in der Regel verhältnismäßig wenig versiegelte Flächen nutzen. Auch viele Unternehmen im Hafen werden durch die Gebührenumstellung entlastet, da sie ihr Niederschlagswasser häufig direkt in die Elbe einleiten. Gleiches gilt für alle Bereiche der Industrie und des Dienstleistungssektors, die große Mengen Frischwasser verbrauchen. Demgegenüber entstehen all jenen größere Kosten, die über großflächig versiegelte Grundstücke Niederschlagswasser in das Sielnetz einleiten.