Unser Wasser: ein Naturprodukt aus guten Gründen
Wasser ist unser Lebensmittel "Nummer 1". Es ist unersetzlich. Für die öffentliche Wasserversorgung gilt der Leitsatz: möglichst von Natur aus qualitativ hochwertiges Rohwasser einsetzen. Es soll sich an der Beschaffenheit eines ausreichend lange und durch genügend mächtige Bodenschichten gefilterten Grundwassers ausrichten.
Unsere Grundwasserförderung folgt dem Grundsatz, nur Förderbrunnen für die Trinkwassergewinnung zu nutzen, deren Wasser qualitativ unbedenklich ist. Brunnen, die diesen Ansprüchen nicht genügen, werden nicht betrieben.
Die in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte garantieren einen unbedenklichen lebenslangen Genuss des Lebensmittels. Das Hamburger Trinkwasser entsprach und entspricht jederzeit diesen gesetzlichen Anforderungen. Alle Werte des von HAMBURG WASSER gelieferten Wassers liegen weit unter den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen. Um diesen hohen Qualitätsstandard im Interesse aller Verbraucher dauerhaft halten zu können, muss das Grundwasser langfristig und umfassend geschützt werden.
Grundwasserschutz ist ein Gebot
Das Mitwirken der Hamburger Wasserwerke (HWW) bei der Überwachung der Grundwasserressourcen in den Wassereinzugsgebieten ergänzt die staatliche Kontrolle der Rohwasserbeschaffenheit. Somit unterstützt und sichert HAMBURG WASSER eine nachhaltige und langfristige Nutzung der Grundwasservorkommen.
Dem vorsorgenden Grundwasserschutz muss oberste Priorität eingeräumt werden – denn: Vorsorge ist immer besser als Nachsorge. Daher ist im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und in den Landeswassergesetzen der vorbeugende Gewässerschutz im Besonderen verankert. In der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der damit verbundenen "Grundwasserrichtlinie" wurde festgelegt, dass Schadstoffeinträge gänzlich unterbleiben sollten. Damit wird dem flächenhaften Gewässerschutz Rechnung getragen.
Besonders wichtig ist der Schutz der Ressource in den Wassergewinnungsgebieten, die keine ausreichenden natürlichen Deckschichten aufweisen. Hier kann die Ausweisung von Wasserschutzgebieten als ordnungsrechtliche Maßnahme einen verstärkten, räumlich differenzierten Grundwasserschutz leisten.
Darüber hinaus haben sich die HWW durch die Bildung der Kooperation mit Landwirtschaft und Gartenbau in Wasserschutzgebieten entschlossen, auf die Grundwasserbelastung aus landwirtschaftlicher Flächennutzung Einfluss zu nehmen und den Grundwasserschutzgedanken aktiv in den Betrieben zu verankern.
Abwasser ist kein Problem
Die Verunreinigung von Grundwasser durch Abwasser ist – anders als vielerorts in der Bundesrepublik – in Hamburg kein gravierendes Problem.
Da der Grundwasserstand in Hamburg sehr hoch ist, liegen die Hamburger Siele zumeist im Grundwasser. Aufgrund des vorherrschenden Druckgefälles besteht deshalb auch bei schadhaften Sielen nicht die Gefahr, dass Abwasser austritt und so das Grundwasser verschmutzt. Grundwasser kann allerdings bei schadhaften Sielen ungewollt in das Kanalnetz eindringen.
Die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) realisiert daher seit Mitte der 90er Jahre ein Mammut-Programm zur Sanierung des Hamburger Sielnetzes mit einem Gesamtvolumen von mehreren Hundert Millionen Euro. Nahezu abgeschlossen ist inzwischen das sogenannte Restbesielungsprogramm, d.h. die Netzerweiterung in den bislang noch nicht ans Hamburger Sielnetz angeschlossenen Straßen. Dadurch können kleine dezentrale Anlagen, wie private Sammelgruben, entfallen. Inzwischen sind 99 Prozent aller Hamburger Bürger ans Sielnetz angeschlossen.
Die restlichen Gebiete in sogenannter Streulage bleiben vorerst unbesielt. Die von der HSE in diesen Gebieten betriebenen Anlagen werden, wie im gesamten restlichen Stadtgebiet auch, systematisch inspiziert und instand gehalten.
Dies ist der beste Grundwasserschutz!