Erhebung von Schmutzwassergebühren in Hollenstedt

Absetzung nicht in den Schmutzwasserkanal geleiteter Wassermengen von dem gebührenpflichtigen Abwasservolumen

Die Schmutzwasserbeitrags- und Gebührensatzung für das Gebiet der Samtgemeinde Hollenstedt – rechtliche Grundlage für die Erhebung von Schmutzwassergebühren – bietet in seinem § 10 Abs. 6 die Möglichkeit, Wassermengen, die nachweislich nicht in den öffentlichen Schmutzwasserkanal eingeleitet wurden, auf Antrag von der Schmutzwassergebühr abzusetzen. Als Nachweis ist grundsätzlich eine Messung durch einen privaten Zwischen-Wasserzähler erforderlich.

Damit wir Ihren privaten zusätzlichen Wasserzähler für die Absetzung von Wassermengen anerkennen können, bitten wir Sie, folgende Hinweise zu beachten:

Der zusätzliche Wasserzähler

  • sollte durch einen zugelassenen Installateur eingebaut werden.
  • sollte frostsicher möglichst dicht vor der Wasserabnahme (z.B. Außenzapfstelle) angebracht werden.
  • muss fest im Leitungsnetz verankert sein (z.B. Flansch- oder Lötverbindung). Ist eine feste Verankerung aus baulichen Gründen nicht möglich, kann mit vorheriger Genehmigung der Hamburger Stadtentwässerung ein auf die Zapfstelle aufgeschraubter und plombierbarer Zähler verwendet werden. Die Verplombung erfolgt durch den technischen Außendienst der Hamburger Stadtentwässerung.
  • muss gültig geeicht sein. Entsprechend der aktuellen Eichgültigkeitsverordnung vom 18.08.2004 ist die Eichung eines Kaltwasserzählers alle sechs Jahre neu vorzunehmen bzw. der Zähler gegen einen gültig geeichten auszutauschen.

Wenn ein zusätzlicher Wasserzähler zur Erfassung von nicht in den Schmutzwasserkanal geleiteten Wassermengen privat installiert wurde, bitten wir Sie, das beiliegende Formblatt I [PDF-Datei in neuem Fenster] vollständig und unterschrieben an uns, die Abgabenabteilung der Hamburger Stadtentwässerung, zurückzusenden. Mit dieser Mitteilung sind Absetzungen rückwirkend vom Zeitpunkt des Zählereinbaus an möglich – vorbehaltlich der späteren Abnahme und Anerkennung durch unseren Außendienst, die nach Terminabstimmung mit Ihnen erfolgt.

Für den Fall, dass der Wasserzähler durch einen zugelassenen Installateur installiert wurde, kann auf die Abnahme vor Ort durch die Hamburger Stadtentwässerung verzichtet werden. Hierfür ist es erforderlich, dass das beigefügte Formblatt II [PDF-Datei in neuem Fenster] vollständig ausgefüllt ist und der Installateur durch Firmenstempel und Unterschrift bestätigt, dass unsere o. g. Vorgaben eingehalten wurden. Ausgenommen von dieser Regelung sind auf die Zapfstelle aufgeschraubte Wasserzähler, welche immer eine gesonderte HSE Verplombung erfordern.

Um die Absetzung der über den zusätzlichen privaten Wasserzähler erfassten Menge schließlich vornehmen zu können, benötigen wir von Ihnen nach Ablauf des Kalenderjahres einen formlosen Antrag auf Gebührenerstattung. Bitte geben Sie hierzu  dann den Zählerstand  Ihres zusätzlichen Wasserzählers zu Jahreswechsel an. Der ermittelte Absetzungsbetrag wird Ihnen nach der Antragsbearbeitung erstattet. Die Antragsstellung ist nur für das abgelaufene Kalenderjahr möglich.