Öffentlich-rechtliche Kooperationen und privatrechtliche Partnerschaften
Erfolgeiche Zusammenarbeit heißt für uns: partnerschaftliches Handeln im Sinne eines gemeinsamen Ziels zum beiderseitigen Nutzen. Mit vielfältigen Kooperationsformen in der Hamburger Metropolregion – ob privat oder öffentlich-rechtlich – tragen wir diesem Prinzip Rechnung.
- Komplette Übernahme von hoheitlichen Aufgaben mit und ohne Vermögensübertragung und rechtliche Übernahme von Satzungsbefugnissen
- Übernahme von Verantwortung und Haftung bei der hoheitlichen Aufgabe der Abwasserreinigung
- Wasserlieferungen, Abwasserübernahmen, kompletter Netzbetrieb, Teildienstleistungen in allen Bereichen
- Langfristige Partnerschaften in unterschiedlichen Rechtsmodellen
- Entwicklung langfristiger Perspektiven zum Betrieb von Wasser- und Abwasseranlagen, aufbauend auf langjährigen Betriebserfahrungen
- Schaffung von Synergien, Dämpfung von Kostensteigerungen, Gebührenstabilität