Öffentlich-rechtliche Kooperationen und privatrechtliche Partnerschaften

Symbolbild: Kooperationen

Erfolgeiche Zusammenarbeit heißt für uns: partnerschaftliches Handeln im Sinne eines gemeinsamen Ziels zum beiderseitigen Nutzen. Mit vielfältigen Kooperationsformen in der Hamburger Metropolregion – ob privat oder öffentlich-rechtlich – tragen wir diesem Prinzip Rechnung.

  • Komplette Übernahme von hoheitlichen Aufgaben mit und ohne Vermögensübertragung und rechtliche Übernahme von Satzungsbefugnissen
  • Übernahme von Verantwortung und Haftung bei der hoheitlichen Aufgabe der Abwasserreinigung
  • Wasserlieferungen, Abwasserübernahmen, kompletter Netzbetrieb, Teildienstleistungen in allen Bereichen
  • Langfristige Partnerschaften in unterschiedlichen Rechtsmodellen
  • Entwicklung langfristiger Perspektiven zum Betrieb von Wasser- und Abwasseranlagen, aufbauend auf langjährigen Betriebserfahrungen
  • Schaffung von Synergien, Dämpfung von Kostensteigerungen, Gebührenstabilität