Kooperationen Wasserwirtschaft - Landwirtschaft
Die Grundwasserförderung für die öffentliche Trinkwasserversorgung erfolgt oft in Regionen, deren Flächennutzung maßgeblich von Landwirtschaft und Gartenbau geprägt ist. Diese Doppelnutzung erfordert besonders in Gebieten, die für die Wassergewinnung sensibel sind (Wasserschutzgebiete), ein verantwortungsvolles Miteinander. Mit Blick auf den Gewässerschutz ist die ordnungsgemäße Landbewirtschaftung die Voraussetzung für eine langfristige Sicherung der Grundwasserressourcen.
Mit dem Ziel der dauerhaften Sicherung der Grundwasserressourcen, bei gleichzeitiger Weiterentwicklung der Betriebe des Gartenbaus und der Landwirtschaft, wurde 1999 für das Wasserschutzgebiet Curslack/Altengamme der Kooperationsvertrag mit dem Bauernverband Hamburg e.V. und dem Gartenbauverband Nord e.V. unterzeichnet. Seit 2001 gilt er auch für das Wasserschutzgebiet Süderelbmarsch/Harburger Berge. Der Vertrag wurde Ende 2003 um fünf Jahre verlängert.
Zur Umsetzung der Ziele der Kooperation gibt es in den Wasserschutzgebieten Curslack/Altengamme und Süderelbmarsch/Harburger Berge jeweils einen Wasserschutzgebietsberater. Durch Beratungsgespräche werden die Betriebe für den Gewässerschutz sensibilisiert. Die bei der Landwirtschaftskammer Hamburg angesiedelte Gewässerschutzberatung wird zu 100 Prozent von HAMBURG WASSER finanziert.
Von den rund 200 ansässigen Landwirten und Gärtnern im Kooperationsgebiet nehmen über 95 Prozent an der Beratung teil. Die Nachfrage nach gewässerschutzrelevanten Produktionsweisen, wie zum Beispiel der Einsatz von Nützlingen gegen Schädlinge in Gewächshäusern oder die Verwendung von Mulchfolien als Ersatz von Herbiziden im Freiland, richtet sich nach der jeweiligen Betriebs- und Produktionsstruktur. Die Einführung und Umsetzung gewässerschonender Maßnahmen gelingt am besten, wenn ökologische und ökonomische Ziele in Einklang stehen.