Neue Trinkwasserverordnung: Legionellen im Trinkwasser verhindern
Am 1. November 2011 ist die Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten.. Neu ist die Pflicht zur Überprüfung der haustechnischen Anlagen zur Warmwasserbereitung. Gemäß § 14 Abs. 3 TrinkwV müssen Hauseigentümer (nicht Mieter) künftig einmal pro Jahr ein zugelassenes Labor damit beauftragen, Wasserproben zu entnehmen und auf Legionellen zu prüfen. Vermieter, die dieser Pflicht nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit.
Welche Anlagen sind betroffen?
Die Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die
- Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit (Vermietung) abgeben,
- über Duschen oder andere Aerosol erzeugende Einrichtungen verfügen und
- ein Speichervolumen von über 400 Litern und/oder ein Rohrleitungsvolumen von über 3 Litern zwischen dem Ausgang der Trinkwassererwärmung und der Entnahmestelle haben.
Was ist zu tun?
Hauseigentümer, deren Hausinstallation einer Untersuchungspflicht unterliegt, müssen dies beim zuständigen Bezirksamt melden und anschließend ein zertifiziertes Labor mit der Entnahme und Untersuchung der Proben beauftragen.
Das Wasserlabor von HAMBURG WASSER bietet als akkreditiertes Trinkwasserlabor u.a. die Untersuchung auf Legionellen an. Unter der E-Mail-Adresse wasserlabor@hamburgwasser.de bzw. der Telefonnummer 040 / 78 88 82 535 können Sie das Wasserlabor erreichen.
Um Proben für die Untersuchung nehmen zu können, benötigen wir abflammbare Entnahmeventile sowohl im Vorlauf als auch im Rücklauf am Warmwasserbereiter. Da dieses Ventile üblicherweise nicht vorhanden sind, sind sie vor einer Probenahme durch eine Fachfirma zu installieren. Auch am Ende der Steigleitungen benötigen wir ein Entnahmeventil.
TIPP: Ab 2013 wird die zur Warmwasserbereitung genutzte Energie gemessen. Lassen Sie also gleich entsprechende Passstücke für den künftigen Energiezähler mitinstallieren.
Untersuchungspflicht in drei Schritten
- Anmeldung einer Anlage beim Bezirksamt mit dem Formular "Anzeige einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung gemäß § 13 Abs. 5 TrinkwV"
Anmeldung mehrerer Anlagen mit dem Formular "Anzeige mehrerer Grossanlagen" - In der Regel: Installation der Entnahmeventile durch eine zertifizierte Fachfirma
- Beauftragung eines akkreditierten Wasserlabors mit der Beprobung, z.B. das Wasserlabor von HAMBURG WASSER unter wasserlabor@hamburgwasser.de
Weitere Informationen finden Sie unter www.hamburg.de/trinkwasser. Hier können Sie auch das Faltblatt "Legionellen in Hausinstallationen" der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz herunterladen.
Zum Nachlesen: Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. November 2011 (BGBl. I S. 2370)
Was sind Legionellen?
Legionellen (Legionella) sind im Wasser lebende Bakterien. Die für Erkrankungen des Menschen bedeutsamste Art ist Legionella pneumophila, sie ist Erreger der Legionellose oder Legionärskrankheit.
Die optimalen Lebensbedingungen für Legionellen sind:
- Süß- und Salzwasser
- Temperaturbereich 25 bis 50 °C
- Frischwassernachspeisung- lange Verweilzeit
Nicht jeder Kontakt mit legionellenhaltigem Wasser führt zu einer Gesundheitsgefährdung. Erst das Einatmen bakterienhaltigen Wassers als Aerosol (Aspiration bzw. Inhalation z. B. beim Duschen, bei Klimaanlagen, durch Rasensprenger oder in Whirlpools) kann zur Erkrankung führen.
Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser stellt für Personen mit intaktem Immunsystem keine Gesundheitsgefahr dar.
Eine Übertragung wird insbesondere mit folgenden technischen Systemen in Verbindung gebracht: Warmwasserversorgungen (z. B. in Wohnhäusern, Krankenhäusern, Heimen, Hotels), raumlufttechnische Anlagen (Klimaanlagen), Luftbefeuchter, Badebecken, insbesondere Warmsprudelbecken (Whirlpools), sowie sonstige Anlagen, die einen Spray von Wassertröpfchen erzeugen.
[Informationen entnommen aus Wikipedia, 16.12.2011, http://de.wikipedia.org/wiki/Legionellen]