Anschluss an das Siel in Neu Wulmstorf

Nach § 5 der Satzung über die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Hamburger Stadtentwässerung (HSE) für das Gebiet der Gemeinde Neu Wulmstorf (Schmutzwasserbeseitigungssatzung) ist eine Genehmigung erforderlich bei:

  • Anschluss an die zentrale Schmutzwasseranlage der HSE
  • Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage
  • Änderung der Abwasserverhältnisse
  • Änderung des vorhandenen Anschlusses

Antrag Sielanschluss / Entwässerungsantrag für Neu Wulmstorf [PDF-Datei im neuen Fenster]

Zuständigkeiten für die Herstellung eines Anschlusskanals
  • HSE: Auf öffentlichem Grund vom Schmutzwasserkanal bis an die Grundstücksgrenze (Zuständigkeitsgrenze)
  • Bauherr: Auf seinem Grundstück bis zum Anschluss der HSE an der Grundstücksgrenze (Grundstücksentwässerungsanlage). Die Arbeiten sind gem. § 10 Schmutzwasserbeseitigungssatzung nach den jeweils geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen und vor der Inbetriebnahme durch die HSE abzunehmen
Kosten für die Herstellung eines Anschlusskanals
  • Sofern der Schmutzwasserkanal in der Straße erstmalig hergestellt wird, erfolgt die Abgeltung des Anschlusskanals mit dem Kanalbaubeitrag (2,54 €/m² beitragspflichtiger Fläche nach Maßgabe von § 4 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der HSE für das Gebiet der Gemeinde Neu Wulmstorf (Beitrags- und Gebührensatzung)
  • Bei nachträglicher Herstellung eines Anschlusskanals sind die tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten (§ 16 Beitrags- und Gebührensatzung)
Kanalbaubeitragssätze

Bei Neubau eines Schmutzwasserkanals in der Straße wird von den Anliegern ein Kanalbaubeitrag erhoben. Dieser wird gem. § 4 Beitrags- und Gebührensatzung als pauschalierter Einheitssatz pro Quadratmeter Grundstücksfläche erhoben, wobei je nach baulicher Nutzbarkeit für das erste Vollgeschoss 100 % und jedes weitere Vollgeschoss 15 % der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht werden.

Der Kanalbaubeitragssatz beträgt 2,54 € je Quadratmeter beitragspflichtiger Fläche.

Da in Neu Wulmstorf die bebauten Grundstücke bereits weitestgehend mit einem Schmutzwasserkanal ausgestattet sind, findet Kanalbau regelmäßig nur im Rahmen von Erschließungen statt.

Für die Erneuerung der öffentlichen zentralen Abwassereinrichtungen für Schmutzwasser werden keine Beiträge erhoben, da die Kosten hierfür in der Kalkulation der Kanalbenutzungsgebühr berücksichtigt werden.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gern weiter.