Senat beschließt Gebührensplitting bei der Abwasserbeseitigung
Getrennte Sielbenutzungsgebühr entlastet Familien und Mieter
24.01.2012
Mit dem neuen Gebührenmodell werden keine Mehreinnahmen erzielt. Stattdessen werden die Gebühren, die zur Deckung der anfallenden Kosten bei der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erhoben werden, gerechter auf die Verursacher verteilt. Ziel ist eine transparentere Abrechnung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren.
Bislang zahlen die Bürgerinnen und Bürger pro verbrauchtem Kubikmeter Trinkwasser eine einheitliche Abwassergebühr von 2,75 Euro. Durch das Gebührensplitting wird nun das zu beseitigende Niederschlagswasser nicht mehr wie bisher zusammen mit dem Schmutzwasser nach dem verbrauchten Frischwasser abgerechnet. Ausschlaggebend ist jetzt vielmehr die versiegelte Grundstücksfläche, über die Niederschlagswasser in das Sielnetz von HAMBURG WASSER eingeleitet wird. Pro Quadratmeter versiegelter Fläche fällt in Zukunft für die Niederschlagswasserbeseitigung eine separate Gebühr von voraussichtlich 0,73 EUR pro Quadratmeter und Jahr an. Die nach dem Frischwasserverbrauch berechnete Gebühr für das Schmutzwasser wird voraussichtlich 2,09 EUR pro Kubikmeter betragen.
Von dem Gebührensplitting werden insbesondere Familien und Mieter profitieren, weil diese in der Regel verhältnismäßig wenig versiegelte Flächen nutzen. Auch viele Unternehmen im Hafen werden durch die Gebührenumstellung entlastet, da sie ihr Niederschlagswasser häufig direkt in die Elbe einleiten. Gleiches gilt für alle Bereiche der Industrie und des Dienstleistungssektors, die große Mengen Frischwasser verbrauchen. Demgegenüber entstehen all jenen größere Kosten, die über großflächig versiegelte Grundstücke Niederschlagswasser in das Sielnetz einleiten.
Damit das neue Gebührenmodell in Kraft tritt, muss noch die Hamburgische Bürgerschaft zustimmen. Mit der Einführung der gesplitteten Gebühr ist zu Beginn des zweiten Quartals zu rechnen. Die exakte Höhe der Gebühren wird durch HAMBURG WASSER kalkuliert und vom Senat beschlossen.
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