Regenwassermanagement für Hamburg
Unser Klima verändert sich – immer häufiger kommt es zu Starkregen. Klimatologen gehen für die Zukunft davon aus, dass diese noch weiter zunehmen werden. Zudem nimmt die Bodenversiegelung in der stetig wachsenden Stadt zu. Die Folgen: Überflutungsschäden von Straßen und Kellern. Das wollen wir zum Schutz der Bürger ändern. Das Ziel ist klar – Regenwasser gehört in die Natur und nicht ins Siel.
Zuwachs der versiegelten Flächen in Hamburg stoppen
Durch die innerstädtische Verdichtung der wachsenden Stadt Hamburg entstehen jährlich rund 130 Hektar neue Siedlungs- und Verkehrsflächen – mit der damit einhergehenden Bodenversiegelung. Damit sich der niederschlagsbedingte Abfluss in die Siele nicht weiter verstärkt, muss dieser Entwicklung durch Abkopplungs- bzw. Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen sowohl im Neubau als auch im Bestand entschiedener begegnet werden als in der Vergangenheit.
Regenwasserbewirtschaftung reduziert Überflutungen von Kellern und Straßen
In Hamburg-Marienthal wird derzeit vom Bezirksamt, der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, den Bürgern und HAMBURG WASSER ein Konzept umgesetzt. Dieses besteht aus der Verbesserung des Abflussverhaltens eines Gewässers, Zwischenspeichern für Regenwasser, Reduzierung des Abflusses ins Siel durch Regenwasserbewirtschaftung und der Erweiterung von Sielkapazitäten.
Indem Sie auf Ihrem Grundstück Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung umsetzen, können auch Sie zu diesem Konzept beitragen – und dabei bares Geld sparen .
- Auf Wohngrundstücken sind Versickerungsanlagen für angeschlossene befestigte Flächen unter 250 Quadratmetern erlaubnisfrei, müssen aber angezeigt werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt.
- Vorschläge hierzu finden Sie in der Broschüre "Dezentrale naturnahe Regenwasserbewirtschaftung". [PDF-Datei im neuen Fenster]
- Wenn Sie auf einen Sielanschluss für das Regenwasser ganz verzichten, können Sie auf Antrag Ihre Abwassergebühr um 42 Cent pro Kubikmeter senken. Hier finden Sie die Voraussetzungen für die Einstufung in den verminderten Gebührensatz.