Rückstausicherung: Schutz vor Überflutung aus dem Siel

Funktionsschema der Rückstausicherung

Abwasser fließt im Normalfall problemlos über die Kanalisation ab. Ausnahmesituationen sind selten. Sie werden uns daher häufig erst bewusst, wenn es zu spät ist – etwa dann, wenn bereits Abwasser in die Garage oder den Keller eingedrungen ist oder auf das Grundstück fließt.

Wie kommt es zum Rückstau im Siel?

Es gibt zwei Ursachen: extreme Niederschläge (vor allem bei heftigen Gewittern) und Spülungen des Sielnetzes (Reinigungsarbeiten). In beiden Fällen staut sich das Abwasser im Siel bis in die Hausanschlüsse zurück, dabei entstehen häufig hohe Drücke. Findet es dabei unverschlossene Öffnungen, tritt das Abwasser an diesen Stellen aus und überflutet Grundstücke, Garagen und Keller.

Überflutungen können vermieden werden

Öffnungen von Grundstücksentwässerungsanlagen wie Schächte, Ausgüsse, Bodenabläufe, Klosettbecken und Abläufe für Niederschlagswasser, die unter der Rückstauebene liegen, müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gegen Rückstau aus den öffentlichen Abwasseranlagen gesichert werden. So verlangt es das Hamburgische Abwassergesetz. Wer schon einmal die unangenehme, vielleicht sogar bittere Erfahrung mit eingedrungenem Abwasser gemacht hat, weiß warum.

Sie können aktiv gegen diesen Worst-Case vorbeugen:

  • Lassen Sie Ihren Installateur überprüfen, ob Ihr Haus durch eine Rückstausicherung geschützt ist.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Rückstausicherung regelmäßig gewartet wird. Nur intakte Sicherungen schützen!

Auch Abläufe außerhalb des Hauses gegen Rückstau sichern!

Im Haus, zumeist im Keller, liegt die Verbindung mit der Kanalisation. Das ist jedem bewusst. Häufig wird aber übersehen, dass es auch auf dem Hof, vor der Garage und vor dem Kellereingang Wasserabläufe gibt. Auch diese sind mit dem Siel verbunden. Daher kann bei Rückstau im Siel auch hier Abwasser austreten und Überschwemmungen verursachen.

Bei weiteren Fragen berät Sie:

  • ein Fachbetrieb für Sanitärtechnik
  • HSE – Technische Bauherrenberatung, Bernd Neuring, Telefon 040 / 34 98 - 54 410
  • Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt – Grundstücksentwässerung, Peter Wichers, Telefon 040 / 428 45 - 42 58