Anschluss an das Siel in Hamburg

Sie möchten in Hamburg bauen, den Sielanschluss verändern oder an das Siel neu angeschlossen werden?

Für den Anschluss an das öffentliche Sielnetz ist nach § 7 des Hamburgischen Abwassergesetzes (HmbAbwG) eine Genehmigung erforderlich…

  • bei erstmaliger Inbetriebnahme (Anschluss)
    Das Grundstück war bereits angeschlossen, der Sielanschluss wird aber erstmalig durch die Bebauung in Betrieb genommen
  • bei erneuter Nutzung einer außer Betrieb befindlichen Sielanschlussleitung
    Das Grundstück war bebaut und an das Siel angeschlossen. Die Bebauung wird abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Der Sielanschluss wird anschließend wieder in Betrieb genommen/ erneut genutzt
  • bei nachträglicher Herstellung einer Sielanschlussleitung
    Sie möchten einen Sielanschluss erhalten, wenn es noch keinen gab oder einen zusätzlichen Sielanschluss
  • bei baulicher Veränderung einer bereits vorhandenen Sielanschlussleitung
    Sie möchten einen vorhandenen Sielanschluss verlegt oder vergrößert haben

Sie möchten einen Anbau errichten?

Da sich an der Anschlusssituation an der Grundstücksgrenze nichts weiter verändert, ist ein Antrag auf Sielanschluss nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie die Einführung der getrennten Abwassergebühr ab 2012.

Welchen Zusammenhang gibt zu Ihrem Bauantrag in Hamburg?

Bauantrag nach HBauO § 61

Der Antrag Sielanschluss für Hamburg [PDF-Datei im neuen Fenster] ist parallel zum Bauantrag bei der Hamburger Stadtentwässerung (HSE) einzureichen.

Bauantrag im konzentrierten Verfahren HBauO § 62

Hier müssen Sie die Unterlagen für den Abwasserbereich - wenn er entsprechend genehmigungspflichtig ist - 4fach über die Bauprüfabteilung einreichen. Drei Exemplare werden von der Bauprüfabteilung an die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU)-Abwassertechnik gesandt und ein Exemplar wird an HSE zur Stellungnahme weitergeleitet.

Verwenden Sie bitte das Formular Antrag Sielanschluss für Hamburg [PDF-Datei im neuen Fenster]. Hier finden Sie die Aufstellung der erforderlichen Unterlagen.

Es würde uns sehr helfen und Ihnen Plot- und Sortierkosten sparen, wenn Sie die Unterlagen für HSE dementsprechend zusammenstellen würden. Bitte kennzeichnen Sie diese Unterlagen, damit die Bauprüfabteilung die Zuordnung einfacher durchführen kann. Auch wenn diese Aufstellung nicht mit der Bauvorlagenverordnung übereinstimmt, bitten wir um diese Vereinfachung. Es ist möglich, dass wir in Sonderfällen, z.B. bei Einleitung von stark belastetem Abwasser, zusätzliche Unterlagen benötigen. In diesem Fall werden wir bzw. die Mitarbeiter der BSU diese abfordern.

Industrie- und Gewerbekunden in Hamburg, bei denen eine Einleitungsgenehmigung nach § 11 HmbAbwG bzw. andere umweltrechtliche Genehmigungen erforderlich sind, wenden sich bitte unabhängig von der Sielanschlussgenehmigung an die BSU, Abwassertechnik, Telefon 040 / 42 84 52 390, www.abwasser.hamburg.de [Externe Website in neuem Fenster]