Anschluss an das Siel in Hamburg
Informationen für Planer und Bauherren in Hamburg
Was muss ich bei Bauanträgen (HBauO § 61, § 62) in Hamburg beachten?
Zuständigkeiten für die Herstellung einer Sielanschlussleitung
- HSE: Auf öffentlichem Grund vom Hauptsiel bis an die Grundstücksgrenze (Zuständigkeitsgrenze)
- Bauherr: Auf seinem Grundstück bis zum Anschluss der HSE an der Grundstücksgrenze (Grundstücksentwässerungsanlage). Die Arbeiten dürfen nur von zertifizierten Fachbetrieben nach § 13b HmbAbwG ausgeführt werden.
Sielanschlussbeitrag gemäß § 11 Sielabgabengesetz (SAG)
- Pauschale für die erstmalige Herstellung einer Leitung (Regelfall): 3.345,00 €
- Pauschale für eine Doppelleitung (Schmutz- u. Regenwasser): 3.875,00 €
Für Sielanschlüsse, die nicht dem Regelfall entsprechen und für zusätzliche Anschlüsse, werden die tatsächlich entstehenden Kosten berechnet (§ 19 SAG), die deutlich über den o.g. Beitragssätzen liegen können. Diese Preise sind mehrwertsteuerfrei.
Verwaltungsgebühren gemäß Umweltgebührenordnung
- 50,00 € für einen erstmaligen Anschluss
- 51,00 € für die Wiederinbetriebnahme eines außer Betrieb befindlichen Anschlusses
- 100,00 € für die nachträgliche Herstellung eines Anschlusses
- 100,00 € für die bauliche Veränderung eines bestehenden Anschlusses
Sielbaubeitragssätze
Bei Neubau eines Siels in der Straße wird von den Anliegern ein Sielbaubeitrag erhoben. Der Sielbaubeitrag wird als pauschalierter Einheitssatz pro Meter nach der besielten Frontlänge des Grundstücks berechnet, wobei für die einzelnen Sielarten unterschiedliche Beitragssätze gelten:
- für das Schmutzwassersiel: 290,00 €/Meter
- für das Regenwassersiel: 210,00 €/Meter
- für das Doppel- /Mischwassersiel: 360,00 €/Meter
Daneben werden ggf. (beginnend ab einer zulässigen Bebauung von zwei Vollgeschossen oder bei Ausweisung als Industrie- oder Gewerbegebiet) Beitragszuschläge zwischen 5 und 30 % erhoben.
Da in Hamburg die bebauten Grundstücke bereits weitestgehend besielt sind, findet Sielbau nur in vereinzelten Straßen statt.
Für die Erneuerung von Sielanlagen werden keine Beiträge erhoben, da die Kosten hierfür in der Kalkulation der Sielbenutzungsgebühr berücksichtigt werden.
Abweichende Regelungen im Hamburger Umland
Bitte beachten Sie die abweichenden Regelungen für den Sielanschluss in