Sielbenutzungsgebühren

Voraussetzungen für die Einstufung in den verminderten Gebührensatz

Der verminderte Gebührensatz kann nur dann gewährt werden, wenn kein Anschluss an das Regenwassersiel besteht und das Regenwasser vollständig auf dem Grundstück versickert oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet wird.

Um über Ihren Antrag entscheiden zu können, benötigen wir einen entsprechenden Nachweis über den Verbleib des Regenwassers. Für diesen Nachweis gibt es keine spezielle Vorgabe. In der Regel finden Sie Informationen, die uns als Nachweis dienen, in Ihren Unterlagen über den Bau Ihres Hauses (z.B. Zeichnungen des Architekten, Schriftwechsel mit Behörden, aus denen die Versickerung hervorgeht, wie z.B. Wasserrechtliche Erlaubnis, Gebrauchsabnahmeschein, Baugenehmigung).

Sofern Sie keine der genannten Unterlagen mehr besitzen, können Sie sich den vollständigen Verbleib des Regenwassers auf Ihrem Grundstück durch einen Fachbetrieb für die Herstellung von Grundstücksentwässerungsanlagen bestätigen lassen.

Bei positiver Entscheidung über Ihren Antrag wird für die Sielgebührenerhebung ab 1. Januar des Jahres der Antragstellung die Schmutzwassergebühr in Höhe von derzeit 2,30 €/Kubikmeter zugrunde gelegt.