Bitte beachten Sie die ergänzenden Informationen zu
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Was muss ich als Bauherr beachten? Ihre Schritte zum Sielanschluss
Der erstmalige Anschluss eines Grundstückes an das öffentliche Sielnetz wird mit dem Sielanschlussbeitrag abgerechnet, sofern die Straße, zu dem das Grundstück Belegenheit hat, mit einem entsprechenden Siel ausgestattet ist. Dieser beträgt pauschal 3.345 € für Einzelleitungen (Schmutz-, Regen- oder Mischwasser) oder 3.875 € für Doppelleitungen (Schmutz- und Regenwasser), die in einer Baugrube hergestellt werden.
Für Sielanschlüsse, die nicht dem Regelfall entsprechen (z.B. Schräganschluss), für zusätzliche Anschlüsse oder die Änderung vorhandener Sielanschlüsse werden die tatsächlich entstehenden Kosten abgerechnet (§ 19 Sielabgabengesetz). Diese Kosten können deutlich über den o.g. Beitragssätzen liegen. Als öffentliche Abgaben sind diese Entgelte mehrwertsteuerfrei.
Sofern das Grundstück erstmalig bebaut und an das öffentliche Sielnetz angeschlossen wird, ist möglicherweise auch ein Sielbaubeitrag festzusetzen (siehe unten).
Für die Genehmigung eines Hausanschlusses wird eine Verwaltungsgebühr zwischen 60 € und 500 € pro Anschluss erhoben (je nach Aufwand).
Wird ein Grundstück (bzw. Grundstücksteil) erstmalig bebaut und an das öffentliche Sielnetz angeschlossen oder wird ein Siel in der Straße neu gebaut, wird von dem Grundstückseigentümer ein einmaliger Sielbaubeitrag erhoben. Der Sielbaubeitrag wird als pauschalierter Einheitssatz pro Meter nach der besielten Frontlänge des Grundstücks berechnet, wobei für die einzelnen Sielarten unterschiedliche Beitragssätze gelten:
Daneben werden ggf. (beginnend ab einer zulässigen Bebauung von zwei Vollgeschossen oder bei Ausweisung als Industrie- oder Gewerbegebiet) Beitragszuschläge zwischen 5 und 30 % erhoben.
Da in Hamburg die bebauten Grundstücke bereits weitestgehend besielt sind, findet Sielbau fast nur noch im Rahmen von Erschließungen statt.
Für die Erneuerung von Sielanlagen werden keine Beiträge erhoben, da die Kosten hierfür in der Kalkulation der Sielbenutzungsgebühr berücksichtigt werden.
Ob Ihr Grundstück bereits zu Sielbau- und Sielanschlussbeiträgen herangezogen wurde und welche Grundstücksfronten damit abgegolten wurden, erfahren Sie bei der Finanzbehörde, Bezirksverwaltung, Abt. Anliegerbeiträge, Tel. 040 / 428 23 -4381 oder -4377 oder unter www.hamburg.de/fb/anliegerbescheinigungen/.
Auszüge aus dem Leitungskataster/Sielkataster können Sie unter anlageninfo(at)hamburgwasser.de (z.T. entgeltpflichtig) bestellen.
Registrierte Firmen können Auszüge aus dem Leitungskataster/Sielkataster über das kostenlose Portal der Freien und Hansestadt Hamburg ELBE+ bestellen.
Hinweis: Die Planauszüge beinhalten lediglich die für den Antrag benötigten Anlagen auf öffentlichem Grund.