Entstördienst
Rufbereitschaft (HoWa)
0171 / 33 77 618
Seit 2015 ist das HAMBURG WASSER-Unternehmen Hamburger Stadtentwässerung (HSE) für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Itzstedt zuständig.
Schmutzwassergebühren werden als Grundgebühren und als Zusatzgebühren erhoben. Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss der verwendeten Wasserzähler bemessen, die Zusatzgebühren nach der Abwassermenge.
Grundgebühr:
Zusatzgebühr:
Das Amt Itzstedt unterstützt die Hamburger Stadtentwässerung bei der Gebührenerhebung.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Absetzungen von der Schmutzwassergebühr (Rückerstattungen zum Beispiel für Gartenwasser) möglich. Informationen dazu erhalten Sie beim Amt Itzstedt.
Niederschlagswasser, welches als Brauchwasser aus einer RWN-Anlage dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt wird, ist als Schmutzwasser abzurechnen. Informationen dazu erhalten Sie beim Amt Itzstedt.
Die Beantragung, Genehmigung und Herstellung von Hausanschlüssen werden in Kooperation mit dem Amt Itzstedt durchgeführt. Das Amt Itzstedt übernimmt die grundsätzliche Beratung des Bauherrn und erteilt Auskünfte aus dem Kanalkataster. Zur Beantragung von Anschlüssen an den Schmutzwasserkanal wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Amt Itzstedt.
Die Verantwortung für die Regenwasserentsorgung ist bei der Gemeinde Itzstedt verblieben.
Den Antrag zur Einleitung von Baugrubenwasser finden Sie hier.
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