Ihre Schritte zum Sielanschluss:
Da sich an der Anschlusssituation an der Grundstücksgrenze nichts weiter verändert, ist ein Antrag auf Sielanschluss nicht erforderlich.
Der Antrag Sielanschluss für Hamburg ist parallel zum Bauantrag bei der Hamburger Stadtentwässerung (HSE) einzureichen.
Hier müssen Sie die Unterlagen für den Abwasserbereich - wenn er entsprechend genehmigungspflichtig ist - 4fach über die Bauprüfabteilung einreichen. Drei Exemplare werden von der Bauprüfabteilung an die Behörde für Umwelt und Energie gesandt und ein Exemplar wird an HSE zur Stellungnahme weitergeleitet.
Verwenden Sie bitte das Formular Antrag Sielanschluss für Hamburg. Hier finden Sie die Aufstellung der erforderlichen Unterlagen.
Zusätzlich ist die Anlage Abwasserbeseitigung beizufügen. Das Formular steht unter
https://www.hamburg.de/bau-sielanschluss/ zum downloaden bereit.
Es würde uns sehr helfen und Ihnen Plot- und Sortierkosten sparen, wenn Sie die Unterlagen für HSE dementsprechend zusammenstellen würden. Bitte kennzeichnen Sie diese Unterlagen, damit die Bauprüfabteilung die Zuordnung einfacher durchführen kann. Auch wenn diese Aufstellung nicht mit der Bauvorlagenverordnung übereinstimmt, bitten wir um diese Vereinfachung. Es ist möglich, dass wir in Sonderfällen, z.B. bei Einleitung von stark belastetem Abwasser, zusätzliche Unterlagen benötigen. In diesem Fall werden wir bzw. die Mitarbeiter der BSU diese abfordern.
Industrie- und Gewerbekunden in Hamburg, bei denen eine Einleitungsgenehmigung nach § 11 HmbAbwG bzw. andere umweltrechtliche Genehmigungen erforderlich sind, wenden sich bitte unabhängig von der Sielanschlussgenehmigung an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) www.abwasser.hamburg.de.