Bitte beachten Sie die ergänzenden Informationen zu
Barsbüttel
Bönningstedt
Dassendorf
Ellerbek
Großhansdorf
Hartenholm
Samtgemeinde Hollenstedt
Itzstedt
Kayhude
Nahe
Neu Wulmstorf
Seth
Tangstedt
Möglichkeiten der Schmutzwasserbeseitigung in Hamburger Umlandgemeinden, wenn ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation nicht möglich ist.
In Hamburg und Umland gilt das Prinzip der zentralen Schmutzwasserbehandlung: Außer in Streulagen sind alle bebauten Grundstücke an die Kanalisation und damit an die zentrale Abwasserbeseitigung mit den Klärwerken angeschlossen. Es soll damit sichergestellt werden, dass Gewässer weitgehend von belastenden Einleitungen freigehalten werden.
Nur für nicht erschlossene Gebiete oder Einzelgrundstücke mit großer Entfernung zu bestehenden öffentlichen Abwasseranlagen kommen dezentrale Lösungen wie Sammelgruben oder Kleinkläranlagen zur Anwendung.
In Artikel 3 der EG-Kommunalabwasserrichtlinie ist folgendes festgelegt:Ist die Einrichtung einer Kanalisation nicht gerechtfertigt, weil sie entweder keinen Nutzen für die Umwelt mit sich bringen würde oder mit übermäßigen Kosten verbunden wäre, so sind individuelle Systeme ... erforderlich, die das gleiche Umweltschutzniveau gewährleisten.
In den nicht erschlossenen Gebieten bleiben den Hauseigentümern - abhängig von den örtlichen Gegebenheiten - folgende Möglichkeiten:
Weitere Informationen zur Versickerung und Einleitungen in oberirdische Gewässer sowie Anträge für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis erhalten Sie bei der jeweils zuständigen Unteren Wasserbehörde.
HAMBURG WASSER ist für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung in folgenden Gemeinde verantwortlich: Barsbüttel Ortsteil Barsbüttel, Ellerbek, Bönningstedt, Dassendorf.
Bitte füllen Sie das entsprechende Formular aus und reichen es bei HAMBURG WASSER per E-Mail oder Post ein:
Hamburger Stadtentwässerung AöR
Antragsmanagement – KB 13
Postfach 26 14 55
20504 Hamburg
sielanschluss(at)hamburgwasser.de