Das Begrüßungsschreiben und die Zuordnung einer Vertragskontonummer
Viele Kunden können mit ihren gebührenrelevanten Flächen bestehenden Vertragskonten (Wasserversorgungen) bei HAMBURG WASSER automatisch zugeordnet werden und erhalten in der Regel ein sogenanntes Begrüßungsschreiben, in dem die Daten zum Vertragsverhältnis bzw. die Höhe der Abschlagsbeträge benannt werden. Hier finden Sie ein Musterbegrüßungsschreiben.
Sofern es nicht möglich war, eine Zuordnung vorzunehmen, wird ein neues Vertragskonto für die Abrechnung der Niederschlagswassergebühr angelegt. Im Anschluss erfolgt der Versand eines Begrüßungsschreibens. Durch dieses Vorgehen kann es vorkommen, dass Kunden ein zusätzliches Vertragskonto erhalten. Sofern ein Vertragskonto vorhanden ist, über das die Abrechnung der Niederschlagswassergebühr erfolgen soll, teilen Sie dies HAMBURG WASSER schriftlich unter Hamburger Wasserwerke GmbH, Kundenbetreuung, Billhorner Deich 2, 20539 Hamburg oder per E-Mail an servicecenter(at)hamburgwasser.de mit. Für die Zusammenführung von Vertragskonten sind die alte und die neue Vertragskontonummer im Schreiben zu nennen. Zudem sollten die Kontaktdaten (Anschrift und Telefonnummer) angegeben werden, um für Rückfragen erreichbar zu sein. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die zusammenzuführenden Vertragskonten die gleiche Anschrift im Feld der Verbrauchsstelle haben und keine abgeschlossenen Abrechnungszeiträume betroffen sind. Im Anschluss erhält der Kunde ein neues Begrüßungsschreiben von HAMBURG WASSER für seine Unterlagen.
Abminderung der anrechenbaren Flächen bei der Erhebung von Niederschlagswassergebühren
Ob es eine Abminderung bei der für die Höhe der Niederschlagswassergebühr maßgeblichen versiegelten bzw. überbauten und in das Sielnetz einleitenden Grundstücksflächen gibt, hängt davon ab, ob diese Flächen vollversiegelt, teilversiegelt, unversiegelt oder aber als Gründach ausgestaltet sind. Hierfür wiederum ist entscheidend, ob die Flächen im Starkregenfall überwiegend wasserundurchlässig (vollversiegelt), teilweise wasserdurchlässig (teilversiegelt) oder überwiegend wasserdurchlässig (unversiegelt) sind. Nur, wenn Flächen im Starkregenfall überwiegend bzw. teilweise wasserdurchlässig sind, werden die Regen- und Mischwassersiele in nennenswertem Umfang von Niederschlagswassereinleitungen entlastet, sodass eine "Ermäßigung" bei der Niederschlagswassergebühr gerechtfertigt ist. In unserer Tabelle "Abminderung der anrechenbaren Flächen bei der Erhebung von Niederschlagswassergebühren" geben wir Ihnen Beispiele für vollversiegelte, teilversiegelte und unversiegelte Flächen und deren Flächenansatz bei der Ermittlung der gebührenrelevanten Grundstücksfläche. In der Tabelle finden Sie auch die Regelungen zu Gründächern. Für die Geltendmachung einer Teilversiegelung/eines Gründaches ist ein Nachweis (Rechnung des ausführenden Unternehmens oder z.B Kaufbeleg des Flächenbelages) erforderlich. Sofern sich Flächen oder Entwässerungsarten auf einem Grundstück ändern, ist dies gemäß Sielabgabengesetz der Hamburger Stadtentwässerung mitzuteilen. Wie, erfahren Sie auf der folgenden Seite.
Weitere Flächenabminderungen können sich für Versickerungsanlagen und Regenwassernutzungsanlagen ergeben.
Für Niederschlagswassereinleitungen in das Grundwasser (Versickerung) ist eine wasserrechtliche Erlaubnis (WRE) erforderlich. Weitere Hinweise hierzu finden Sie in der Broschüre "Dezentrale naturnahe Regenwasserbewirtschaftung".
Downloads
Musterbegrüßungsschreiben
Mustererhebungsbogen
Abminderung der anrechenbaren Flächen bei der Erhebung von Niederschlagswassergebühren
Musterflächenfestsetzungsbescheid
Widerspruch gegen die gebührenrelevanten Flächen (Flächenfestsetzung)