Der Eigentümer ist für die Hausinstallation verantwortlich. Er beauftragt für Arbeiten an der Trinkwasserinstallation eine fachlich qualifizierte Installationsfirma. In unserem Installateurverzeichnis eingetragene Installateure können sich durch einen von uns ausgestellten Installateurausweis bzw. durch ein Bestätigungsschreiben legitimieren. Dies bekundet dem Eigentümer, dass die Unternehmen die erforderliche Fachkenntnis für die Ausführung von Trinkwasserinstallationen besitzen.
Allgemeines und Antragsverfahren
Gemäß der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) § 12 Abs. 2 ist die Hamburger Wasserwerke GmbH zur Führung eines Installateurverzeichnisses verpflichtet.
Die Eintragung in das Installateurverzeichnis erfolgt auf Grund der Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Wasserinstallationen vom 3. Februar 1958 in der Fassung vom 1. März 2007.
In Hamburg gibt es zwei unterschiedliche Eintragungsverfahren:
Mit Unternehmen, die im Versorgungsgebiet der Hamburger Wasserwerke GmbH ihren Sitz haben, schließen wir einen Installateurvertrag und stellen im Anschluss den Installateurausweis zur Verfügung.
Unternehmen, die außerhalb des Versorgungsgebietes der Hamburger Wasserwerke GmbH ihren Sitz haben, erhalten eine Gastzulassung für das Hamburger Versorgungsgebiet auf der Grundlage ihrer Eintragung bei ihrem ortsansässigen Wasserversorger.
1. Antrag auf Zulassung und Erläuterungen
Unser Formular Antrag auf Zulassung muss vollständig ausgefüllt und rechtsgültig unterschrieben mit folgenden Unterlagen (Kopien) bei uns eingereicht werden:
- Die aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. für entsprechende Rechtsformen der aktuelle Handelsregisterauszug.
- Eine Kopie der aktuellen Handwerkskarte (das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk sowie die verantwortliche Fachkraft müssen eingetragen sein).
- Die fachliche Qualifikation der verantwortlichen Fachkraft muss nachgewiesen werden. Siehe Qualifikationsanforderungen (Dieses Dokument wird zurzeit überarbeitet.)
- Ein Lichtbild als JPEG – Datei bzw. in Papierform der verantwortlichen Fachkraft für den Installateurausweis.
Diese Unterlagen mailen oder faxen Sie bitte vollständig an:
E - Mail: installateurverzeichnis(at)hamburgwasser.de
Telefax +49 (0) 40 / 7888 182106
2. Antrag auf Gastzulassung und Erläuterungen
Unser Formular Antrag auf Gastzulassung muss vollständig ausgefüllt und rechtsgültig unterschrieben mit folgenden Unterlagen (Kopien) bei uns eingereicht werden:
- Die aktuelle Handwerkskarte
- Die fachliche Qualifikation der verantwortlichen Fachkraft muss nachgewiesen werden. Siehe Qualifikationsanforderungen (Dieses Dokument wird zurzeit überarbeitet.)
- Der Installateurausweis des Wasserversorgers, in dessen Zuständigkeitsgebiet das Unternehmen seinen Sitz hat.
Diese Unterlagen mailen oder faxen Sie bitte vollständig an:
E - Mail: installateurverzeichnis(at)hamburgwasser.de
Telefax +49 (0) 40 / 7888 182106
Nach Prüfung der Unterlagen erhält das Unternehmen eine befristete Gastzulassung in Form eines Bestätigungsschreibens, die es berechtigt, Arbeiten an Trinkwasserinstallationen im Hamburger Versorgungsgebiet auszuführen.