Kontakt zum Störungsdienst
Sie wollen eine Störung der Trinkwasserver- oder Abwasserentsorgung melden. Dann wenden Sie sich an unseren Störungsdienst.
Seit 2010 ist das HAMBURG WASSER-Unternehmen Hamburger Stadtentwässerung (HSE) für die zentrale Abwasserentsorgung in der Gemeinde Hartenholm zuständig.
Abwassergebühren werden als Grundgebühren und als Zusatzgebühren erhoben. Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss (Qn) der verwendeten Wasserzähler bemessen, die Zusatzgebühren nach der Abwassermenge.
Grundgebühr:
Zusatzgebühr:
Niederschlagswasser:
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Absetzungen von der Schmutzwassergebühr (Rückerstattungen zum Beispiel für Gartenwasser) möglich. Bei Wasserschäden ist ein Nachweis z.B. in Form einer Reparaturrechnung o.ä. erforderlich. Bei der Absetzung von Gebühren für Gartenwassermengen ist grundsätzlich eine Messung durch einen oder mehrere private Zwischen-Wasserzähler erforderlich.
Ausführliche Informationen zu Gebührenabsetzungen finden Sie hier.
Niederschlagswasser, welches als Brauchwasser aus einer RWN-Anlage dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt wird, ist als Schmutzwasser abzurechnen.
Ausführliche Informationen zu Regenwassernutzungsanlagen finden Sie hier.
Anträge finden Sie hier: Antragswesen.
Die zentrale Regenwasserentsorgung ist Teil der Abwasserentsorgung. Die Einleitung in die Kanalisation ist möglich, wenn eine Misch- oder Regenwasserkanalisation in der anliegenden Straße vorhanden ist.
Den Antrag zur Einleitung von Baugrubenwasser finden Sie hier.
Sie konnten die gesuchte Information nicht finden? Bitte rufen Sie uns an: