Entstördienst
Rufbereitschaft (Hollenstedt)
04165 / 21 13 36
Seit 2010 ist das HAMBURG WASSER-Unternehmen Hamburger Stadtentwässerung (HSE) für die zentrale Schmutzwasserentsorgung in der Samtgemeinde Hollenstedt zuständig.
Bei der Versendung der Gebührenbescheide unterstützt uns der Wasserbeschaffungsverband Harburg, der auch das Trinkwasser im Gebiet der Samtgemeinde liefert.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Absetzungen von der Schmutzwassergebühr (Rückerstattungen zum Beispiel für Gartenwasser) möglich. Bei Wasserschäden ist ein Nachweis z.B. in Form einer Reparaturrechnung o.ä. erforderlich. Bei der Absetzung von Gebühren für Gartenwassermengen ist grundsätzlich eine Messung durch einen oder mehrere private Zwischen-Wasserzähler erforderlich.
Ausführliche Informationen zu Gebührenabsetzungen finden Sie hier.
Niederschlagswasser, welches als Brauchwasser aus einer RWN-Anlage dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt wird, ist als Schmutzwasser abzurechnen.
Ausführliche Informationen zu Regenwassernutzungsanlagen finden Sie hier.
Anträge finden Sie hier: Antragswesen.
Die Entsorgung des Niederschlagwassers, soweit dieses nicht in begründeten Ausnahmefällen in den Schmutzwasserkanal geleitet wurde, liegt im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Mitgliedsgemeinden. Bitte wenden Sie sich deshalb bei Fragen rund um das Niederschlagswasser an Ihre Gemeinde. Ansprechpartner und Telefonnummern finden Sie auf der Website der Samtgemeinde Hollenstedt. In den Fällen, in denen Niederschlagswasser in den Schmutzwasserkanal geleitet wird, z.B. bei Regenwassernutzungsanlagen und Tankstellen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.
Die Aufgabe der dezentralen Abwasserentsorgung (Kleinkläranlagen und Sammelgruben) nimmt die Samtgemeinde Hollenstedt wahr. Bitte wenden Sie sich an die Samtgemeinde Hollenstedt.
Sie konnten die gesuchte Information nicht finden? Bitte rufen Sie uns an: