Kontakt zum Störungsdienst
Sie wollen eine Störung der Trinkwasserver- oder Abwasserentsorgung melden. Dann wenden Sie sich an unseren Störungsdienst.
Seit dem 01.01.2016 ist die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) als Unternehmen von HAMBURG WASSER für die hoheitliche Aufgabe der zentralen Abwasserentsorgung in der Gemeinde Tangstedt zuständig. Mit der Übernahme der Abwasserbeseitigung gehen auch das Satzungs- und Abgabenerhebungsrecht auf die HSE über.
Es werden getrennte Gebühren für die Schmutz- und für die Niederschlagswasserbeseitigung erhoben.
Die Gebühren betragen
Die Abrechnung der Schmutzwassergebühren erfolgt gemeinsam mit dem Wassergeld für die Frischwasserlieferung durch HAMBURG WASSER.
Die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung (Kleinkläranlagen und Sammelgruben) verbleibt im Aufgabenbereich der Gemeinde. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt Itzstedt.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Absetzungen von der Schmutzwassergebühr (Rückerstattungen zum Beispiel für Gartenwasser) möglich. Bei Wasserschäden ist ein Nachweis z.B. in Form einer Reparaturrechnung o.ä. erforderlich. Bei der Absetzung von Gebühren für Gartenwassermengen ist grundsätzlich eine Messung durch einen oder mehrere private Zwischen-Wasserzähler erforderlich.
Ausführliche Informationen zu Gebührenabsetzungen finden Sie hier.
Niederschlagswasser, welches als Brauchwasser aus einer RWN-Anlage dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt wird, ist als Schmutzwasser abzurechnen.
Ausführliche Informationen zu Regenwassernutzungsanlagen finden Sie hier.
Anträge finden Sie hier: Antragswesen.
Auszüge aus dem Kanalkataster können Sie unter anlageninfo(at)hamburgwasser.de bestellen.
Den Antrag zur Einleitung von Baugrubenwasser finden Sie hier.