Sonderfall Barzahlung
Unsere Mitarbeiter verlangen kein Bargeld an der Tür! Eine Ausnahme gibt es allerdings: Um am Ende eines Mahnverfahrens eine Sperrung der Wasserzufuhr abzuwenden, ist es möglich, die ausstehenden Zahlungen in bar bei unseren Kollegen an der Haustür zu begleichen. Dies ist ein Sonderfall und geschieht nur nach mehrfacher Mahnung und einer schriftlichen Ankündigung der drohenden Sperrung.