Abwasser marsch!
So funktioniert die Hamburger Abwasserableitung
Schon gewusst? In Hamburg ist die private Autowäsche auf öffentlichen Plätzen und Straßen verboten. Privat geht's nur mit Leichtflüssigkeitsabscheider. Warum das so ist, erklären wir hier.
Das Wochenende ist für viele Autobesitzer die Zeit, das eigene Gefährt einmal richtig auf Hochglanz zu bringen. Putzmittel gibt es viele, Eimer und Schwamm sind schnell zur Hand. Aber Vorsicht: Denn Schmutzwasser, dass bei der Reinigung von Fahrzeugen entsteht, kann folgende umweltschädliche Komponenten enthalten:
Bei der Wäsche auf nicht dafür vorgesehenen Flächen kann das alles ins Grundwasser sickern oder aber durch Straßenabläufe über eines unserer Regenwassersiele in das nächstgelegene Gewässer gelangen.
Unser Tipp: Nutzen Sie eine der vielen Waschstraßen, Waschanlagen und Waschplätze. Hier sind Leichtflüssigkeitsabscheider vorgeschrieben, die dafür sorgen, dass Öl- und Kraftstoff-Reste aufgefangen werden.
Dass wir unsere Autos nicht auf öffentlichem Grund reinigen dürfen, ist im Hamburger Abwassergesetz (kurz: HmbAbwG) in Paragarah 9 Absatz 5 geregelt: „Auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen ist das Waschen von Kraftfahrzeigen und deren Anhängern sowie die Durchführung von Ölwechseln verboten.“
Wer sein Auto auf privatem Grund waschen möchte, braucht ebenso wie gewerblich genutzte Waschanlagen einen Sielanschluss mit Leichtflüssigkeitsabscheider. Anderweitig ist auch die Reinigung auf dem eigenen Grundstück verboten: Das gilt unabhängig davon, ob mit oder ohne Putzmittel gewaschen wird.