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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.hamburgwasser.de veröffentlichte Website von HAMBURG WASSER.

Erklärung zur Barrierefreiheit

HAMBURG WASSER ist bemüht, seine Website im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (HmbBGG) und der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.hamburgwasser.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (HmbBGG) und der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unverhältnismäßige Belastung

  • Die barrierefreie Bedienbarkeit des Wassergebrauchsrechners kann nicht auf allen mobilen Ausgabegeräten garantiert werden.

Noch nicht barrierefreie Inhalte

  • Die Bereitstellung der Informationen zu den wesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation sowie eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache erfolgt zeitnah.
  • Aktuell sind nicht alle PDF-Downloads barrierefrei, die Anpassung befindet sich in der Umsetzung.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im Januar 2024 erstellt.

Die Bewertung erfolgte durch eine toolbasierte kombinierte externe/ interne Bewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 26.03.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter online(at)hamburgwasser.de an.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an unseren oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Schlichtungsstelle Hamburgisches Behindertengleichstellungsgesetz