Zu viel Durchgangsverkehr: Änderung der Verkehrsführung während der temporären Sperrung – Kooperationsprojekt Wellingsbütteler Landstraße & Wellingsbüttler Weg
Aus Sicherheitsgründen und um einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten, ist ab Montag, dem 21. Juli 2025 um 9:00 Uhr eine Ausfahrt von der Wellingsbütteler Landstraße auf die Fuhlsbüttler Straße nicht mehr möglich. Dies gilt für die Dauer der temporären Sperrung von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist ein Ausfahren von der Wellingsbütteler Landstraße auf die Fuhlsbüttler Straße möglich. Des Weiteren werden die Arbeiten in den Sommerferien auf die Samstage ausgeweitet, so dass auch an diesen Tagen die temporäre Sperrung von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr gilt.
Die Sperrung der Durchfahrt zur Fuhlsbüttler Straße wird ab dem 21. Juli mittels einer Schranke geregelt, die für diesen Zweck installiert wird. Diese ist regelhaft von montags bis freitags und in den Hamburger Sommerferien vom 24. Juli bis 3. September montags bis samstags zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr geschlossen. Während dieser Zeit öffnet sie sich nur für Einsatzfahrten von Polizei- und Rettungskräften automatisch.
In Abstimmung mit Polizei und Verkehrsbehörde ist die Sperrung der Ausfahrt ein notwendiger Schritt, um den Durchgangsverkehr durch das Baufeld zu minimieren. Aufgrund eines hohen Durchgangsverkehrs insbesondere quartiersfremder Fahrzeuge kam es vermehrt zu gefährlichen Situationen – sowohl für diejenigen, die auf der Baustelle arbeiten als auch für andere Verkehrsteilnehmer und Anwohner. Zudem behindert starker Verkehr durch die Baustelle einen reibungslosen Bauablauf, für den sich die Baumaschinen im Baufeld bewegen müssen. Durch starken Durchgangsverkehr ist diese Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt.
Wie ist der Verkehr während der Ausfahrtssperrung im Quartier geregelt?
Die Einbahnstraßenregelung in der Wellingsbütteler Landstraße in Richtung stadteinwärts bleibt bestehen. Um den Quartiersverkehr zwischen Fuhlsbüttler Straße und Stübeheide zu ermöglichen, ist in diesem kurzen Abschnitt ein Zweirichtungsverkehr vorgesehen, bei dem Ausweichbuchten bei Begegnungsverkehr genutzt werden können.
In Fahrtrichtung stadtauswärts kann von der Wellingsbütteler Landstraße – sowohl von Osten als auch Westen kommend – in die Stübeheide abgebogen werden, in der weiterhin ein Zweirichtungsverkehr besteht. Ein Ausfahren aus der Stübeheide auf die Wellingsbütteler Landstraße ist weiterhin nicht möglich.
Bauarbeiten an Samstagen in Hamburger Schulferien
Aus Gründen der Zeiteffizienz werden die Bauarbeiten in der Wellingsbütteler Landstraße während der Hamburger Sommerferien auf die Samstage ausgeweitet. Somit gilt vom 24. Juli bis zum 3. September 2025 die temporäre Sperrung zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr von montags bis samstags. Konkret betrifft es folgende sechs Feriensamstage: 26. Juli, 2., 9., 16., 23. und 30. August.
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