Entwässerungsanträge
Zur Beantragung von Anschlüssen an den Schmutzwasserkanal wenden Sie sich bitte an das Amt Itzstedt.
Die hoheitliche Aufgabe der Schmutzwasserentsorgung ist in der Gemeinde Nahe auf zwei Institutionen verteilt. Für die Teilaufgabe der Abwassersammlung im Gemeindegebiet ist die Gemeinde Nahe zuständig. Das Abwasser wird von Nahe nach Kayhude geleitet. Am Pumpwerk in Kayhude übernimmt die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) als Unternehmen von HAMBURG WASSER das Abwasser und leitet es zur Abwasserreinigung ins Klärwerk Hamburg.
Mit der Übernahme dieser Aufgabe erheben die Gemeinde und die HSE Gebühren für die Abwasserbeseitigung.
Sie wollen eine Störung der Schmutzwasserentsorgung am Pumpwerk Nahe melden?
Aufgrund der Aufgabenteilung werden für die jeweiligen Teilaufgaben von beiden Hoheitsträgern separate Gebühren erhoben.
Teilgebühr der Gemeinde Nahe:
Teilgebühr der HSE:
Die Gebühren werden in einem gemeinsamen Gebührenbescheid erhoben, der durch das Amt Itzstedt versendet wird.
Für den Vollzug der Dichtheitsprüfungen von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen gemäß DIN 1986, Teil 30, hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) mit Mitteilung vom 30.11.2022 folgendes erlassen:
Die flächendeckende Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten und in Wasserschutzgebieten der Zone III B entsprechend der vorgegebenen Fristen in der DIN 1986, Teil 30, wird bis auf weiteres ausgesetzt.
Die Dichtheitsprüfung von privaten Grundstückentwässerungsanlagen in Wasserschutzgebieten der Zone II, II und III A ist entsprechend der in der DIN 1986, Teil 30, vorgegebenen Fristen durchzuführen. Nach der geforderten Erstprüfung 2015 sind die Wiederholungsprüfungen in einem 5-jährigen Abstand bei Grundstücksentwässerungsanlagen im Wasserschutzgebiet der Zone II, bzw. in einem 15-jährigen Abstand bei Grundstücksentwässerungsanlagen im Wasserschutzgebiet Zone III und III A zu wiederholen.
Hierbei hat der Grundstückseigentümer eine fachkundige Firma mit der Untersuchung zu beauftragen. Das Ergebnis der Überprüfung ist vom Grundstückseigentümer vorzuhalten und der unteren Wasserbehörde als zuständige Überwachungsbehörde auf Verlangen vorzulegen.
Sie konnten die gesuchte Information nicht finden? Bitte rufen Sie uns an: