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Abwasserentsorgung in Nahe

Auch Abwasser aus der Metropolregion landet größtenteils bei uns im Klärwerk Hamburg. Hier finden Sie alle Informationen über abweichende Regelungen, Grundlagen und Preise in Ihrer Gemeinde außerhalb des Hamburger Stadtgebiets.

Die hoheitliche Aufgabe der Schmutzwasserentsorgung ist in der Gemeinde Nahe auf zwei Institutionen verteilt. Für die Teilaufgabe der Abwassersammlung im Gemeindegebiet ist die Gemeinde Nahe zuständig. Das Abwasser wird von Nahe nach Kayhude geleitet. Am Pumpwerk in Kayhude übernimmt die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) als Unternehmen von HAMBURG WASSER das Abwasser und leitet es zur Abwasserreinigung ins Klärwerk Hamburg.

Mit der Übernahme dieser Aufgabe erheben die Gemeinde und die HSE Gebühren für die Abwasserbeseitigung.

Ein blauer Sprinter mit dem HW-Logo und dem Titel "Entstördienst" fährt auf einer Straße
Unser Entstördienst auf einem Weg zum Einsatz (Foto: HW)

Sie wollen eine Störung der Schmutzwasserentsorgung am Pumpwerk Nahe melden?

Gebührensätze

Aufgrund der Aufgabenteilung werden für die jeweiligen Teilaufgaben von beiden Hoheitsträgern separate Gebühren erhoben.

Teilgebühr der Gemeinde Nahe:

  • Grundgebühr bis 5 m³/h: 4,09 €
  • Grundgebühr bis 10 m³/h: 8,18 €
  • Grundgebühr bis 20 m³/h: 12,27 €
  • Grundgebühr über 20 m³/h: 16,36 €
  • Gebühr für Abwassersammlung: 0,33 €/m³

Teilgebühr der HSE:

  • Gebühr für die Abwasserfortleitung und -reinigung: 2,21 €/m³

Die Gebühren werden in einem gemeinsamen Gebührenbescheid erhoben, der durch das Amt Itzstedt versendet wird.

Dichtheitsprüfung

Für den Vollzug der Dichtheitsprüfungen von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen gemäß DIN 1986, Teil 30, hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) mit Mitteilung vom 30.11.2022 folgendes erlassen:

Die flächendeckende Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten und in Wasserschutzgebieten der Zone III B entsprechend der vorgegebenen Fristen in der DIN 1986, Teil 30, wird bis auf weiteres ausgesetzt.

Die Dichtheitsprüfung von privaten Grundstückentwässerungsanlagen in Wasserschutzgebieten der Zone II, II und III A ist entsprechend der in der DIN 1986, Teil 30, vorgegebenen Fristen durchzuführen. Nach der geforderten Erstprüfung 2015 sind die Wiederholungsprüfungen in einem 5-jährigen Abstand bei Grundstücksentwässerungsanlagen im Wasserschutzgebiet der Zone II, bzw. in einem 15-jährigen Abstand bei Grundstücksentwässerungsanlagen im Wasserschutzgebiet Zone III und III A zu wiederholen.

Hierbei hat der Grundstückseigentümer eine fachkundige Firma mit der Untersuchung zu beauftragen. Das Ergebnis der Überprüfung ist vom Grundstückseigentümer vorzuhalten und der unteren Wasserbehörde als zuständige Überwachungsbehörde auf Verlangen vorzulegen.

Ansprechpartner

  • Fragen zur Teilgebühr der Gemeinde Nahe: Amt Itzstedt, 04535- 5090
  • Fragen zur Teilgebühr der HSE: Mischa Olivier, 040 / 78 88 86 142.
  • Fragen zur Regenwasserentsorgung: Amt Itzstedt, 04535- 5090

Sie konnten die gesuchte Information nicht finden? Bitte rufen Sie uns an:

  • Gerd Schuylenburg, Leiter der Abteilung Metropolregion, 040 / 78 88 30 800
  • Anka Schwelgin, Kundenbetreuung Metropolregion, 040 / 78 88 30 810

Satzungen

Beitrags- und Gebührensatzung

Abwasserbeseitigungssatzung