Baugrubenwasser: Das ist zu beachten
Auf Baustellen kann Grundwasser oder Niederschlagswasser anfallen, sodass für die Trockenhaltung eine Wasserhaltung eingerichtet werden muss. Bevor das hier anfallende Baugrubenwasser in das öffentliche Abwassernetz eingeleitet wird, ist eine Einleitgenehmigung zu beantragen.
Wichtig für die Planung
Die Anträge müssen rechtzeitig vor Baubeginn bei den zuständigen Stellen gestellt werden.
Während der gesamten Bauzeit gilt: Wasserqualität und Menge müssen überwacht und dokumentiert werden.
Unser Tipp
Reichen Sie die Anträge frühzeitig ein – so vermeiden Sie Verzögerungen auf der Baustelle.
Voraussetzungen für den Beginn der Einleitung – Checkliste
- Die Genehmigung bzw. der Vertrag liegt vor
- Sie haben einen Nachweis über Einhaltung der Genzwerte
- Ein ausreichend dimensionierter Sandfang ist installiert
- Die Wassermengenerfassung ist über geeignete Zähler sichergestellt (Infoblatt zum Nachweise der Einleitmenge)
- Die Anlage ist durch HAMBURG WASSER abgenommen
Abrechnung und Gebühren
Die Menge wird über einen geeichten MID-Volumenstromzähler gemessen. Die Abrechnung erfolgt über die Schmutzwassergebühr.
Es geht auch günstiger
In manchen Fällen ist das Baugrubenwasser so sauber, dass es auch direkt ins Regenwassersiel eingeleitet werden kann. Das Wasser muss vor der Einleitung allerdings unbedingt geprüft werden – oft reicht eine Sedimentation, manchmal ist eine Enteisenung oder weitergehende Behandlung nötig. Die geplante Aufbereitung muss im Antrag beschrieben und mit HAMBURG WASSER abgestimmt werden.
Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da
- Fragen zur Einleitung von Baugrubenwasser: [email protected]
- Fragen zu Gebühren oder zur Abrechnung: [email protected]
Wichtig: Bitte geben Sie bei Ihrer Mail immer das Bauvorhaben an, damit wir schnell und gezielt weiterhelfen können.
Häufige Fragen zur Einleitung von Baugrubenwasser in den Abwasserkanal
Baugrubenwasser entsteht, wenn in einer Baugrube Grundwasser oder Regenwasser anfällt. Damit die Baugrube trocken bleibt, gibt es verschiedene Verfahren – vom Abpumpen bis zur gezielten Absenkung des Grundwasserspiegels.
Der Antrag auf Einleitung in den Kanal vom öffentlichen Grund wird direkt bei der Hamburger Stadtentwässerung (HAMBURG WASSER) über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag gestellt.
Wer vom Privatgrundstück ins Siel einleiten möchte, stellt seinen Antrag bei der BUKEA (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft)
Liegt die Baustelle in der Metropolregion und ist die Hamburger Stadtentwässerung zuständig, finden Sie hier den richtigen Antrag.
Sie sollten mindestens vier Wochen einplanen. Reichen Sie die Anträge am besten frühzeitig mit dem Bauantrag ein – so vermeiden Sie Verzögerungen auf der Baustelle.
Das Wasser muss vor der Einleitung geprüft werden – oft reicht eine Sedimentation, manchmal ist eine Enteisenung oder weitergehende Behandlung nötig. Die geplante Aufbereitung muss im Antrag beschrieben und mit HAMBURG WASSER abgestimmt werden.
Die Menge wird über einen geeichten MID-Volumenstromzähler gemessen. Die Abrechnung erfolgt über die Sielbenutzungs- oder Schmutzwassergebühr.
In manchen Fällen ist das Baugrubenwasser so sauber, dass es auch direkt ins Regenwassersiel eingeleitet werden kann – wenn die Grenzwerte eingehalten werden. Wer das mit einer Laboranalyse nachweist, kann einen ermäßigten Gebührensatz beantragen.
Fragen zur Einleitung von Baugrubenwasser: [email protected]
Fragen zu Gebühren oder zur Abrechnung: [email protected]
Wichtig: Bitte geben Sie bei Ihrer Mail immer das Bauvorhaben an, damit wir schnell und gezielt weiterhelfen können.
Arbeiten auf öffentlichem Grund – Planauszüge

Ob Sie einen Trink- oder Abwasseranschluss herstellen, eine Straße oder Erschließung planen, einen Mobilkran aufstellen oder eine Baugrube rückverankern müssen – für Arbeiten im öffentlichen Grund benötigen Sie Informationen über unterirdische Anlagen von HAMBURG WASSER.