Zum Seiteninhalt springen

Bericht von der 7. Sitzung am 03.11.2020 Kundenbeirat

Wasserzähler: Kleine Geräte mit großer Wirkung

Herr Günner begrüßt die Teilnehmenden zu dieser virtuellen Sitzung des Kundenbeirats während des Corona bedingten Teil-Lockdowns und heißt sie im Namen der Geschäftsführung herzlich willkommen.

Aus aktuellem Anlass gibt er einen Einblick in die derzeitige Arbeitsweise und den Umgang von HAMBURG WASSER als Unternehmen der Daseinsvorsorge mit der Corona-Pandemie. Umfassende Krisen- und Pandemiepläne ermöglichen dem Unternehmen, flexibel auf das Infektionsgeschehen zu reagieren. Neben dem konsequenten Befolgen der AHA-Regeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmasken) werden Teams insbesondere in den gewerblichen Bereichen des Unternehmens bestmöglich in Gruppen aufgeteilt und arbeiten strikt getrennt voneinander; Homeoffice und virtuelle Meetings bilden für die Mitarbeitenden mit Büroarbeitsplatz die wichtigsten Grundlagen dafür, direkte Kontakte weitestgehend zu minimieren. 

Im weiteren Verlauf berichtet Herr Günner zum Umgang der Fachabteilungen mit den während der vorausgegangenen Sitzung vom Kundenbeirat erarbeiteten Impulsen.

In das Schwerpunktthema dieses aktuellen Sitzungstermins führt Herr Dr. Schonlau vom HAMBURG WASSER Netzbetrieb mit einem eindrücklichen Vortrag ein: „Wasserzähler: ein verbindendes Element zwischen Kunde und Versorger“. Er informiert das Gremium über die Historie, die Entwicklung und den aktuellen Stand der Wasserversorgungssysteme allgemein und bei HAMBURG WASSER und stellt die Möglichkeiten der aktuellen und zukünftigen Wasserabrechnung vor.

Herr Oldörp, Abteilungsleiter der Wassermessung, berichtet über das Aufgabengebiet Wassermessung: derzeit betreibt HAMBURG WASSER über 1,1 Mio. Wasserzähler (davon ¾ aller Kaltwasserzähler, ¼ Warmwasserzähler). 

In Deutschland ist die Nutzungsdauer/ Eichfrist im Eichgesetz für Kaltwasserzähler auf sechs Jahre und für Warmwasserzähler auf fünf Jahre begrenzt. Um diesen gesetzlichen Vorgaben möglichst kosten- und kundenfreundlich gerecht zu werden, werden derzeit in Wohnungen mit Warm- und Kaltwasserzählern, die Kaltwasserzähler zusammen mit dem Warmwasserzählern bereits nach 5 Jahren, und damit ein Jahr früher als nach deutschem Eichrecht nötig, gewechselt.

Somit werden von den Kollegen der Wassermessung jährlich etwa 200.000 Wasserzähler ausgetauscht; täglich ca. 1.000 Wasserzähler in ungefähr 800 Wohneinheiten. Beschaffung, hygienische Überprüfungen, Lagerung, Terminvereinbarung zur Zählerwechslung und Abrechnung dieser Zählermengen bedeuten für das Unternehmen einen immensen Aufwand.

Gemäß europäischem Eichrecht sind europaweit ausschließlich einheitlich zertifizierte Zähler zugelassen und es gelten europaweit die gleichen Eichfehlergrenzen. Jedoch sind die Eichfristen für die Nutzungsdauer länderweise sehr unterschiedlich geregelt; sie betragen zwischen 5 Jahren in Deutschland und bis zu 20 Jahren in den Niederlanden.

Herr Oldörp stellt dem Gremium die Frage, welche Meinung die Kundenbeiräte bezüglich einer Verlängerung der für Deutschland geltenden Eichfrist vertreten. Er stellt die These in den Raum, dass eine längere Eichfrist (z.B. 8 Jahre) sinnvoll ist, den Wechselaufwand senkt und damit im Sinne der Kunden ist.

Das Ergebnis der anschließenden Arbeitsgruppenarbeit ist, dass die Kundenbeiräte einer möglichen Verlängerung der für Deutschland geltenden Eichfrist äußert positiv gegenüber stehen und der aufgestellten These uneingeschränkt folgen. Im Falle einer Umsetzung würden sie eine proaktive Kundeninformation über die Hintergründe dieser Maßnahme empfehlen.

Im zweiten Teil der Beiratssitzung steht die sogenannte smarte Wasserversorgung zur Diskussion. Im Fokus liegt die technische Weiterentwicklung der Wassermessung im Versorgungsgebiet von HAMBURG WASSER.

Hr. Dr. Schonlau zitiert eine Studie von 2020 zur Smart City. Hiernach hat die digitale Wasserversorgung in Deutschland eine sehr hohe Akzeptanz. Er hebt die bemerkenswert hohe Bereitschaft der Studienteilnehmer hervor, smarte Technik in der Wasserversorgung zu nutzen und dafür ggf. sogar mehr zu bezahlen. Sie liegt über der Bereitschaft zur Veränderungen im Bereich der Mobilität. Herr Jüntgen, Leiter „Grundlagen und Qualitätssicherung Wasserzähleranlagen“ thematisiert die weitere Automatisierung im Zählerwesen. Er stellt die Fragen zur Diskussion: Halten die Beiratsmitglieder die Abrechnung über digitale Wasserzähler für wünschenswert? Welche Vor- aber auch Nachteile werden dabei gesehen? 

Es folgt ein intensiver Meinungsaustausch in den jeweiligen Arbeitsgruppen und die Vorstellung der Ergebnisse. Es zeigt sich, dass die Hälfte der Teilnehmenden der Automatisierung im Zählerwesen gegenüber sehr positiv eingestellt ist. Der von dieser Gruppe benannte Vorteil ist vor allem der transparente Überblick zum eigenen Verbrauchsverhalten und die Möglichkeit z.B. zu Warnungen bei einem unüblichen Wasserverbrauch (z.B. per App). Die Hinweise der Skeptiker richteten sich insbesondere auf die Fehleranfälligkeit dieser Technik sowie die Notwendigkeit einer Stromversorgung dieses Zählertyps bzw. der mangelnden Nachhaltigkeit z.B. wegen des Batterieaustausches.

Die Referenten zeigen sich zum Ende beeindruckt, wie intensiv das Gremium die eingebrachten Themen in der Lage ist zu diskutieren und sich auf die Fragen zu diesem sehr speziellen Thema eingelassen hat. Sie bedanken sich für das Feedback und die vielen guten Hinweise zu einem weiteren Vorgehen. 

In seinen Schlussworten bedankt sich Herr Günner bei den Teilnehmenden für ihre Bereitschaft, an dieser besonderen Sitzung unter Coronabedingungen so aktiv mitgewirkt zu haben und macht erneut deutlich, wie wichtig dieses Beratungsgremium für die Geschäftsführung und für HAMBURG WASSER ist.