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Abwasserentsorgung in Neu Wulmstorf

Auch Abwasser aus der Metropolregion landet größtenteils bei uns im Klärwerk Hamburg. Hier finden Sie alle Informationen über abweichende Regelungen, Grundlagen und Preise in Ihrer Gemeinde außerhalb des Hamburger Stadtgebiets.

Wir kümmern uns

Seit 2008 ist die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) als Unternehmen von HAMBURG WASSER für die zentrale Schmutzwasserentsorgung in der Gemeinde Neu Wulmstorf.

Mit der Übernahme dieser Aufgabe erhebt die HSE direkt bei den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Neu Wulmstorf die Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung

Die Verantwortung für das Regenwasserkanalnetz und die dezentralen Entwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und Sammelgruben) ist bei der Gemeinde Neu Wulmstorf verblieben.

Ein blauer Sprinter mit dem HW-Logo und dem Titel "Entstördienst" fährt auf einer Straße
Unser Entstördienst auf einem Weg zum Einsatz (Foto: HW)

Sie wollen eine Störung der Schmutzwasserentsorgung melden?

Gebührensätze

  • Schmutzwassergebühr: 1,86 € / m³

Bei der Versendung der Gebührenbescheide unterstützt uns der Wasserbeschaffungsverband Harburg, der auch das Trinkwasser im Gemeindegebiet liefert.

Dichtheitsprüfung

Die Dichtheit von Schmutzwasseranschlussleitungen auf Privatgrundstücken muss gemäß DIN 1986, Teil 30, überprüft werden. Eine gesetzliche Verpflichtung seitens des Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz besteht nicht.

Gemäß Schmutzwasserbeseitigunssatzung ist die Grundstücksentwässerungsanlage stets in einem einwandfreien und betriebsfähigen Zustand zu halten. Die Überwachung hierfür obliegt dem Eigentümer des Grundstücks. Werden Mängel festgestellt, kann die Hamburger Stadtentwässerung AöR fordern, dass die Grundstücksentwässerungsanlage wieder in einen vorschriftsmäßigen Zustand gebracht wird.

Gebührenabsetzung

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Absetzungen von der Schmutzwassergebühr (Rückerstattungen zum Beispiel für Gartenwasser) möglich. Bei Wasserschäden ist ein Nachweis z.B. in Form einer Reparaturrechnung o.ä. erforderlich. Bei der Absetzung von Gebühren für Gartenwassermengen ist grundsätzlich eine Messung durch einen oder mehrere private Zwischen-Wasserzähler erforderlich.

Ausführliche Informationen zur Absetzung bei Gartenwasserzählern

Regenwassernutzungsanlagen

Niederschlagswasser, welches als Brauchwasser aus einer Regenwassernutzungsanlagen (RWN-Anlage) dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt wird, ist als Schmutzwasser abzurechnen.

Ausführliche Informationen zu Regenwassernutzungsanlagen

Kanalkataster

Auszüge aus dem Kanalkataster können Sie unter anlageninfo(at)hamburgwasser.de bestellen.

Ansprechpartner

Sie konnten die gesuchte Information nicht finden? Bitte rufen Sie uns an:

Satzungen

Schmutzwasserbeseitigungssatzung

Schmutzwasserbeitrags- und Gebührensatzung