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Einleitung von Niederschlagswasser

Niederschlagswasser soll ins Grundwasser oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden und nicht in die öffentliche Kanalisation. Wie Sie das beantragen können, erfahren Sie hier.

Antrag oder Anzeige?

Einleitung in oberirdisches Gewässer

Bei der Einleitung in ein oberirdisches Gewässer reicht eine erlaubnisfreie Anzeige, sofern die zu entwässernde Fläche kleiner 1.000 m² ist. Andernfalls ist ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zu stellen.

Einleitung ins Grundwasser

Bei einer Einleitung ins Grundwasser reicht eine erlaubnisfreie Anzeige, wenn:

  • bei einer oberirdischen Versickerung die zu entwässernde Fläche kleiner 1.000 m² oder
  • bei einer unterirdischen Versicherung die zu entwässernde Fläche kleiner 300 m² ist

und die Versickerung außerhalb von Wasser- und Quellschutzgebieten stattfindet und sie außerhalb von Altlasten und altlastverdächtigen Flächen liegt.

Andernfalls ist ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zu stellen.

Merkblatt zur Einleitung Hintergrundinfos

Hinweisschild auf ein Wasser-Schutzgebiet
Foto: HW

Einleitung von Niederschlagswasser ins Grundwasser oder in oberirdische Gewässer erfordert eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Anzeige. Die für Ihren Kreis geltenden Formulare finden Sie auf dieser Webseite.

Alle weiteren wichtigen Informationen zur rechtlichen Situation in Schleswig-Holstein haben wir für Sie in diesem Merkblatt zusammegefasst.