Grundsatzerklärung Menschenrechte
Bekenntnis des Gleichordnungskonzerns HAMBURG WASSER zum Schutz der Menschenrechte
Als öffentliches Unternehmen ist sich der Konzern HAMBURG WASSER seiner Verantwortung bewusst. Wir verpflichten uns dazu, Menschenrechte zu stärken und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Dieses Bekenntnis gilt sowohl für unsere eigenen Geschäftstätigkeiten als auch für unsere Lieferketten.
Wir sind erfolgreich, weil die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeiten im Einklang mit Menschen und Umwelt stehen. Die Achtung sozialer und ökologischer Sorgfaltspflichten ist fester Bestandteil unserer Unternehmenspolitik und wird täglich von unseren Mitarbeiter:innen gelebt. Unser unternehmerisches Handeln richten wir an den Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards aus.
Anwendungsbereich
Unser Engagement erstreckt sich auf unsere eigene Geschäftstätigkeit, unsere Geschäftsbeziehungen sowie auf die Auswirkungen, die indirekt durch unser Handeln verursacht werden.
Diese Grundsatzerklärung für Menschenrechte gilt sowohl für alle Mitarbeiter:innen und Führungskräfte in allen Geschäftsbereichen, Geschäftspartner:innen/Lieferant:innen als auch, innerhalb unseres Einflussbereichs, für weitere Parteien in unserer Lieferkette. Wir erwarten von allen genannten Gruppen, dass sie die Menschenrechte im Einklang mit dieser Politik respektieren und sicherstellen, dass alle Geschäftsaktivitäten mit unserer Verpflichtung zu Menschenrechten übereinstimmen.
Risikomanagement
HAMBURG WASSER prüft kontinuierlich, ob in ihren Lieferketten besondere Risiken für Menschenrechtsverletzungen bestehen. Dabei stützen wir uns auf speziell für HAMBURG WASSER angefertigte Risikoanalysen, die in der Regelmäßigkeit von einem Jahr durchgeführt werden. Als besonders sensible Bereiche haben wir aktuell Kinder- und Zwangsarbeit, Einkommen, Arbeitszeiten, Diskriminierung, Wahrung der Vereinigungsfreiheit sowie den Arbeits- und Gesundheitsschutz definiert.
Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber unmittelbaren Zuliefer:innen und Dienstleister:innen sowie deren Wirksamkeitsprüfung, Abhilfemaßnahmen und Beschwerdeverfahren
Unter anderem aus unseren Erkenntnissen der Risikoanalysen sowie den internationalen Standards der ILO haben wir einen Verhaltenskodex für HAMBURG WASSER abgeleitet. Er bildet den verpflichtenden Handlungsrahmen für alle Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner:innen und bildet die Basis für konkrete Maßnahmen und Ziele. Um unserer Verantwortung zur Entsorgungssicherheit, ordnungsgemäßem Transport und Verwertung im Einklang mit sozialen und ökologischen Sorgfaltspflichten gerecht zu werden, schulen wir Mitarbeiter:innen, setzen eigene Projekte um und formulieren konkrete Anforderungen an Lieferant:innen und beauftragte Dritte.
Viele Herausforderungen in den global verzweigten Wertschöpfungsketten erfordern Ansätze, die ganze Sektoren langfristig verändern. Deshalb engagiert sich HAMBURG WASSER zudem in unternehmensübergreifenden Brancheninitiativen. Dahinter steht das Ziel, möglichst viele Akteure der Abfall- und Kreislaufwirtschaft einzubinden und gemeinsam Ansätze für dauerhaft positive Entwicklungen zu finden. Zusätzlich arbeiten wir mit anerkannten Zertifizierungsorganisationen zusammen.
Alle Geschäftspartner:innen von HAMBURG WASSER sind verpflichtet, Mindestanforderungen wie international und national geltende Gesetze, menschenrechtliche Konventionen sowie die Kernarbeitsnormen der ILO einzuhalten. Verstöße werden nicht toleriert, konsequent verfolgt und können rechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung von Geschäftsbeziehungen und Arbeitsverhältnissen nach sich ziehen.
Trotz großer Sorgfalt in Bezug auf Menschenrechte, sind wir uns bewusst, dass es zu Verstößen kommen kann. Daher sehen wir die Etablierung von Beschwerdemechanismen als essenziell an. Einerseits zur Erfassung der Risiken und andererseits um tatsächliche Verstöße dort, wo sie stattfinden, aufzudecken und Gegenmaßnahmen einzuleiten. HAMBURG WASSER hat daher eine übergreifende Hinweisgeber-Plattform installiert, über die neben Mitarbeiter:innen auch Dritte jederzeit Verstöße gegen Menschenrechte und geltendes Recht melden können.
Durch all diese Maßnahmen sind wir in der Lage, negative Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus werden dadurch interne Prozesse stetig weiterentwickelt, die festlegen, wie bei der Aufdeckung von Missständen vorgegangen werden muss und welche Korrekturmaßnahmen getroffen werden müssen.
Verordnungsermächtigung sowie Dokumentations- und Berichtpflicht
Für die Umsetzung und Einhaltung der HAMBURG WASSER-Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte ist die Geschäftsführung von HAMBURG WASSER verantwortlich. Sie überwacht die operative Umsetzung der erklärten Unternehmenswerte.
Die selbstverständliche, kontinuierliche Achtung der Menschenrechte ist für HAMBURG WASSER ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen. Dabei sind wir uns bewusst, dass die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in Lieferketten und Entsorgungswegen ein andauernder Prozess ist. Wir nehmen diese Herausforderung an und überprüfen regelmäßig unsere strategischen Ansätze sowie Maßnahmen mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung. Über die Umsetzung und strategische Entwicklungen informieren wir regelmäßig und transparent im Rahmen unserer Nachhaltigkeitsberichterstattung.
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Dr. Michael Beckereit Dr. Frank Herzog