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Abwasserentsorgung in Dassendorf

Auch Abwasser aus der Metropolregion landet größtenteils bei uns im Klärwerk Hamburg. Hier finden Sie alle Informationen über abweichende Regelungen, Grundlagen und Preise in Ihrer Gemeinde außerhalb des Hamburger Stadtgebiets.

Seit 2008 ist die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) als Unternehmen von HAMBURG WASSER für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Dassendorf zuständig.

Mit der Übernahme dieser Aufgaben erhebt die HSE direkt bei den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Dassendorf die Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung

Die Verantwortung für das Regenwasserkanalnetz befindet sich weiterhin bei der Gemeinde Dassendorf.

Ein blauer Sprinter mit dem HW-Logo und dem Titel "Entstördienst" fährt auf einer Straße
Unser Entstördienst auf einem Weg zum Einsatz (Foto: HW)

Sie wollen eine Störung der Schmutzwasserentsorgung melden?

Gebührensätze

Grundgebühr bei Anschluss an das Kanalsystem 7,45 € pro Monat
Schmutzwassergebühr bei Anschluss an das Kanalsystem 3,16 € je Kubikmeter
Grundgebühr für die Abfuhr von Schlamm aus Kleinkläranlagen 68,91 € pro Entsorgungsvorgang
Zusatzgebühr die Abfuhr von Schlamm aus Kleinkläranlagen 35,18 € je Kubikmeter
Grundgebühr für die Abholung von Abwasser aus Sammelgruben 53,55 € pro Entsorgungsvorgang
Zusatzgebühr für die Abholung von Abwasser aus Sammelgruben 23,78 € je Kubikmeter
Gebühr für vergeblichen Abholversuch bei Kleinkläranlagen und Sammelgruben 126,60 € pro Entsorgungsvorgang
Zusatzgebühr für die Verlegung eines Schlauches > 30 m 2,38 € je zusätzlichen Meter

Dichtheitsprüfung

Für den Vollzug der Dichtheitsprüfungen von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen gemäß DIN 1986, Teil 30, hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) mit Mitteilung vom 30.11.2022 folgendes erlassen:

Die flächendeckende Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten und in Wasserschutzgebieten der Zone III B entsprechend der vorgegebenen Fristen in der DIN 1986, Teil 30, wird bis auf weiteres ausgesetzt.

Die Dichtheitsprüfung von privaten Grundstückentwässerungsanlagen in Wasserschutzgebieten der Zone II, II und III A ist entsprechend der in der DIN 1986, Teil 30, vorgegebenen Fristen durchzuführen. Nach der geforderten Erstprüfung 2015 sind die Wiederholungsprüfungen in einem 5-jährigen Abstand bei Grundstücksentwässerungsanlagen im Wasserschutzgebiet der Zone II, bzw. in einem 15-jährigen Abstand bei Grundstücksentwässerungsanlagen im Wasserschutzgebiet Zone III und III A zu wiederholen.

Hierbei hat der Grundstückseigentümer eine fachkundige Firma mit der Untersuchung zu beauftragen. Das Ergebnis der Überprüfung ist vom Grundstückseigentümer vorzuhalten und der unteren Wasserbehörde als zuständige Überwachungsbehörde auf Verlangen vorzulegen.

Gebührenabsetzung

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Absetzungen von der Schmutzwassergebühr (Rückerstattungen zum Beispiel für Gartenwasser) möglich. Bei Wasserschäden ist ein Nachweis z.B. in Form einer Reparaturrechnung o.ä. erforderlich. Bei der Absetzung von Gebühren für Gartenwassermengen ist grundsätzlich eine Messung durch einen oder mehrere private Zwischen-Wasserzähler erforderlich.

Ausführliche Informationen zur Absetzung bei Gartenwasserzählern

Regenwassernutzungsanlagen

Niederschlagswasser, welches als Brauchwasser aus einer Regenwassernutzungsanlagen (RWN-Anlage) dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt wird, ist als Schmutzwasser abzurechnen.

Ausführliche Informationen zu Regenwassernutzungsanlagen

Kanalkataster

Auszüge aus dem Kanalkataster können Sie unter anlageninfo(at)hamburgwasser.de bestellen.

Ansprechpartner

  • Fragen zum Entwässerungsantrag oder zu Leitungsplänen: Technische Kundenberatung, 040 / 78 88 12 12
  • Fragen zu Schmutzwassergebühren: Abgabenabteilung, 040 / 78 88 86 148
  • Fragen zu Kanalbaubeiträgen: Mischa Olivier, Abgabenabteilung, 040 / 7888 86142
  • Fragen zu Kleinkläranlagen und Sammelgruben: Monika Schmachtel, HAMBURG WASSER, Metropolregion, 040 / 7888 81840, Di. - Fr. 9 - 12 Uhr
  • Fragen zur Regenwasserentsorgung: Gemeinde Dassendorf, Amt Hohe Elbgeest, www.amt-hohe-elbgeest.de

Sie konnten die gesuchte Information nicht finden? Bitte rufen Sie uns an:

  • Gerd Schuylenburg, Leiter der Abteilung Metropolregion, 040 / 78 88 30 800
  • Heiko Titsch, Kundenbetreuung Metropolregion, 040 / 78 88 30 811

Satzungen

Schmutzwasserbeseitigungssatzung

Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung