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Indirekteinleiter in Schleswig-Holstein

Ein wichtiger Schritt für mehr Gewässerschutz: Im Auftrag einiger Gemeinden in Schleswig-Holstein erfassen wir die Indirekteinleiter. So sorgen wir dafür, dass keine schädlichen Stoffe in die Kanalisation gelangen.

Was ist ein Indirekteinleiter?

Als Indirekteinleiter werden alle Haushalte, Industrie- und Gewerbebetriebe bezeichnet, die ihr Abwasser in das öffentliche Kanalnetz einleiten. Für Gewerbe- und Industriebetriebe werden erhöhte Anforderungen an die Qualität des Abwassers bei Einleitung in das öffentliche Abwassernetz gestellt.

Die Hamburger Stadtentwässerung AöR hat in folgenden Gemeinden in Schleswig-Holstein die Aufgabe der Überwachung und Einhaltung der erhöhten Anforderungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und satzungsrechtlichen Vorgaben übernommen:

Schadstoffe und ihre Folgen im Kanalnetz Das gehört hier nicht rein

Verstopfung durch Fett

Fetthaltiges Abwasser kann zu Verstopfungen im Kanalnetz führen, wodurch der Abwasserabfluss erheblich beeinträchtigt wird. Im schlimmsten Fall kann es zu einem Rückstau in Privathaushalten kommen. Damit verbunden sind erhebliche Geruchs- und Hygieneprobleme.

Die Reinigung verstopfter Kanalsysteme ist aufwendig und kostenintensiv. Diese Kosten können sich in erhöhten Abwassergebühren niederschlagen, die letztlich von allen Bürgerinnen und Bürgern getragen werden müssen.

Umweltschäden durch Öle

Ölhaltige Abwässer können erhebliche Umweltschäden verursachen. Sie führen unter anderem zu Boden- und Gewässerverunreinigungen, was wiederum die Flora und Fauna nachhaltig beeinträchtigt. Bereits geringe Mengen Öl können eine massive Wasserverseuchung hervorrufen und unser Trinkwasser unbrauchbar machen. 

Darüber hinaus erhöht Öl die Brand- und Explosionsgefahr im Kanalnetz, was eine ernsthafte Bedrohung für die Infrastruktur und die menschliche Gesundheit darstellen kann.

Jetzt sind Sie gefragt Anträge und Merkblätter

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Anträge zum Thema Indirekteinleiter.

Wichtig: Für die branchenspezifische Erhebung laden Sie bitte den allgemeinen Teil des Erhebungsbogens sowie den für Ihr Unternehmen passenden Anhang herunter. Die ausgefüllten Dokumente senden Sie anschließend per E-Mail an:

[email protected]

Erhebnungsbögen Download

Allgemeiner Teil

Lebensmittelherstellung und -handel

Kfz-Werkstatt, Kfz-Wäsche und Tankstelle

Wäscherei, Chemische Reinigung

Metallverarbeitung, Metallbearbeitung

Druckerei, Fotolabor

Krankenhaus

Schwimmbad, Schwimmbecken

Merkblätter: Fettabscheider Download

Ein Fettabscheider trennt Fette und Öle vom Abwasser – bevor sie die Leitungen verstopfen. Die folgenden Merkblätter zeigen, was dabei zu beachten ist.

Aufgabenübersicht

Eigenkontrolle

Wartung

Generalinspektion

Reinigung und Entleerung

Stillegung

Merkblätter: Leichtflüssigkeitsabscheider Download

Ein Leichtflüssigkeitsabscheider hält Benzin, Öl und ähnliche Stoffe vom Abwasser fern, bevor sie Umwelt und Leitungen belasten. Die Merkblätter zeigen, was dabei wichtig ist.

Aufgabenübersicht

Eigenkontrolle

Wartung

Generalinspektion

Reinigung und Entleerung

Bau und Betrieb

Stilllegung

Vorrübergehende Außerbetriebnahme

Häufige Fragen zum Thema Indirekteinleiter

Als Indirekteinleiter gelten neben privaten Haushalten auch Gewerbe- und Industriebetriebe, deren anfallende Abwässer über die öffentliche Kanalisation in eine Kläranlage geführt und nach anschließender Reinigung „indirekt“ in ein Gewässer eingeleitet werden.

Ein Indirekteinleiterkataster ist ein Verzeichnis, das von Betreibern öffentlicher Abwasseranlagen geführt wird. Es listet Betriebe auf, deren Abwasser, aufgrund seiner Menge oder Beschaffenheit, einen erheblichen Einfluss auf die Abwasseranlage oder das Gewässer haben kann. Das Kataster dient dazu, diese Einleitungen zu überwachen, Risiken frühzeitig zu erkennen und gesetzliche Berichtspflichten gegenüber Behörden zu erfüllen.

Die Hamburger Stadtentwässerung AöR ist in Barsbüttel, Bönningstedt, Ellerbek, Großhansdorf, Hartenholm, Itzstedt, Tangstedt, Dassendorf und im Abwasserverband Siek (Siek, Stapelfeld, Brunsbek, Braak und Hoisdorf) Träger der hoheitlichen Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung. Als Träger dieser Aufgabe ist die Hamburger Stadtentwässerung AöR dazu verpflichtet gemäß § 48 des Landeswassergesetztes ein Indirekteinleiterkataster zu führen, welches gewerbliche und industrielle Betriebe mit einer Abwasserrelevanz erfasst. Um alle notwendigen Daten für das Kataster zu sammeln, wurde eine Datenerhebung mittels Fragebögen gestartet.

Der Allgemeine Teil der Erhebungsbögen (5 Seiten) ist ein Fragebogen, der versucht eine Vielzahl von Gewerben abzudecken. Der Fragebogen dient dazu einen Überblick über den Betrieb bzw. über die Prozesse zu gewinnen. Durch Fragen, wie beispielhaft die Mitarbeiteranzahl oder die Öffnungszeiten, können wir Rückschlüsse daraus ziehen, wie groß ein Betrieb ist oder zu welchen Zeiten Abwasser eingeleitet wird (ein 24-h Betrieb, wird möglicherweise einen durchgängigen Abwasseranfall haben im Vergleich zu einem Betrieb der nur von 09-17 Uhr arbeitet). 

Meist reicht der Fragebogen aus, um zu entscheiden, ob der Betrieb in das Indirekteinleiterkataster mit aufgenommen werden muss oder nicht.

Wichtig ist: Sollte ein Betrieb nicht alle Daten ausfüllen können, weil Ihnen diese nicht bekannt sind, ist das vollkommen in Ordnung. Es ist verständlich, dass nicht immer alles griffbereit ist.

Zusätzlich zum Allgemeinen Fragebogen haben wir bei Betrieben, die eindeutig einer Branche (z. Restaurants oder Werkstätten) zuzuordnen sind, einen spezifischen Fragebogen ergänzt (1-2 Seiten). Hier werden konkrete Fragen gestellt, die uns ermöglichen die Abwasserzusammensetzung im Verhältnis zu der Abwassermenge zu bewerten. Fragen wie z.B. „die Anzahl der warmen Essen/Tag“ ermöglichen uns Rückschlüsse zu ziehen, ob und wie viel fetthaltiges Abwasser anfällt und ob eine Relevanz für die Abwasseranlagen und somit das Indirekteinleiterkataster besteht.

Sollte ein Betrieb als abwasserrelevant eingestuft werden, erfolgt die Aufnahme im Indirekteinleiterkataster. Im Kataster selbst werden folgende Daten festgehalten:

  • Name
  • Adresse
  • Ansprechpartner
  • Grundstückseigentümer mit Kontaktdaten
  • Branchen und Tätigkeitsbeschreibungen
  • Daten zur Abwasserzusammensetzung und mögliche Gefahrenpotentiale
  • Daten zur Abwasservorbehandlungsanlage (falls eine vorliegt)
  • Angaben zur Eigenüberwachung der Abwasservorbehandlungsanlage (falls eine vorliegt)
  • Abwassermenge
  • Daten zu Indirekteinleitergenehmigungen

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung erfolgt nach der DSGVO und wurde intern durch die Datenschutzbeauftragten von der Hamburger Stadtentwässerung AöR geprüft. Für detaillierte Informationen haben alle Angeschriebenen ein Informationsschreiben zum Datenschutz von der Hamburger Stadtentwässerung AöR erhalten. Hier sind u.a. auch die Rechte festgehalten, die ein Betreiber bezüglich der Verarbeitung seiner Daten besitzt.

Abwasserrelevante Betriebe werden überwacht, weil sie potenziell Schadstoffe in das öffentliche Abwassersystem oder die Umwelt einleiten könnten. Diese Überwachung dient mehreren wichtigen Zwecken, worunter u.a. der Schutz der Umwelt, der Schutz und die Funktionsfähigkeit der Kanalnetze und der Kläranlage und der Gesundheitsschutz fallen. Die Kontrollen sind ein wichtiges Mittel, um Nachhaltigkeit, Sicherheit und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Das Kataster dient dazu, alle abwasserrelevanten gewerblichen und industriellen Einleitungen zu überwachen, Risiken frühzeitig zu erkennen und gesetzliche Berichtspflichten gegenüber Behörden zu erfüllen. Zur Überwachung wird der Hamburger Stadtentwässerung AöR gemäß der aktuell gültigen Schmutzwasserbeseitigungssatzungen der jeweiligen Gemeinde Unterlagen anfordern, die belegen, dass Abwasservorbehandlungsanlagen nach dem aktuellen Stand der Technik (z.B. DIN-Normen) betrieben werden. Als Beispiel für Fettabscheider bzw. Leichtflüssigkeitsabscheider werden künftig folgende 
Unterlagen gefordert:

  • Bericht der aktuellen Generalinspektion/Dichtheitsprüfungen
  • Entsorgungsnachweise
  • Betriebstagebuch mit den Eintragungen der monatlichen Eigenkontrollen
  • Wartungsberichte 

Neben der Anforderung von Unterlagen können zukünftig unangekündigte vor Ort Kontrollen von Mitarbeitern der Hamburger Stadtentwässerung AöR bzw. von der Hamburger Stadtentwässerung AöR beauftragte Personen stattfinden, bei denen u.a. Abwasserproben entnommen werden.

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