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Abwasserentsorgung in Itzstedt

Auch Abwasser aus der Metropolregion landet größtenteils bei uns im Klärwerk Hamburg. Hier finden Sie alle Informationen über abweichende Regelungen, Grundlagen und Preise in Ihrer Gemeinde außerhalb des Hamburger Stadtgebiets.

Wir kümmern uns

Seit 2015 ist die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) als Unternehmen von HAMBURG WASSER für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Itzstedt zuständig.

Mit der Übernahme dieser Aufgabe erhebt die HSE direkt bei den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Itzstedt die Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung.

Ein blauer Sprinter mit dem HW-Logo und dem Titel "Entstördienst" fährt auf einer Straße
Unser Entstördienst auf einem Weg zum Einsatz (Foto: HW)

Sie wollen eine Störung der Schmutzwasserentsorgung melden?

Gebührensätze

Schmutzwassergebühren werden als Grundgebühren und als Zusatzgebühren erhoben. Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss der verwendeten Wasserzähler bemessen, die Zusatzgebühren nach der Abwassermenge.

Grundgebühr:

  • bis 10 m³/h: 14,50 €/Monat
  • bis 20 m³/h: 16,20 €/Monat
  • über 20 m³/h: 18,80 €/Monat

Zusatzgebühr:

  • 3,23 €/m³

Dichtheitsprüfung

Für den Vollzug der Dichtheitsprüfungen von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen gemäß DIN 1986, Teil 30, hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) mit Mitteilung vom 30.11.2022 folgendes erlassen:

Die flächendeckende Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten und in Wasserschutzgebieten der Zone III B entsprechend der vorgegebenen Fristen in der DIN 1986, Teil 30, wird bis auf weiteres ausgesetzt.

Die Dichtheitsprüfung von privaten Grundstückentwässerungsanlagen in Wasserschutzgebieten der Zone II, II und III A ist entsprechend der in der DIN 1986, Teil 30, vorgegebenen Fristen durchzuführen. Nach der geforderten Erstprüfung 2015 sind die Wiederholungsprüfungen in einem 5-jährigen Abstand bei Grundstücksentwässerungsanlagen im Wasserschutzgebiet der Zone II, bzw. in einem 15-jährigen Abstand bei Grundstücksentwässerungsanlagen im Wasserschutzgebiet Zone III und III A zu wiederholen.

Hierbei hat der Grundstückseigentümer eine fachkundige Firma mit der Untersuchung zu beauftragen. Das Ergebnis der Überprüfung ist vom Grundstückseigentümer vorzuhalten und der unteren Wasserbehörde als zuständige Überwachungsbehörde auf Verlangen vorzulegen.

Gebührenabsetzung

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Absetzungen von der Schmutzwassergebühr (Rückerstattungen zum Beispiel für Gartenwasser) möglich.  Informationen dazu erhalten Sie beim Amt Itzstedt.

 

Regenwassernutzungsanlagen

Niederschlagswasser, welches als Brauchwasser aus einer Regenwassernutzungsanlagen (RWN-Anlage) dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt wird, ist als Schmutzwasser abzurechnen. Informationen dazu erhalten Sie beim Amt Itzstedt.

Die Beantragung, Genehmigung und Herstellung von Hausanschlüssen werden in Kooperation mit dem Amt Itzstedt durchgeführt. Das Amt Itzstedt übernimmt die grundsätzliche Beratung des Bauherrn und erteilt Auskünfte aus dem Kanalkataster. Zur Beantragung von Anschlüssen an den Schmutzwasserkanal wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Amt Itzstedt.

Ansprechpartner

  • Fragen zu Gebühren: 040 / 78 88 86 148
  • Fragen zu Beiträgen: Abgabenabteilung, Herr Olivier, 040 / 7888 86 142
  • Fragen zur Regenwasserentsorgung: Amt Itzstedt: amt-itzstedt.eu

Sie konnten die gesuchte Information nicht finden? Bitte rufen Sie uns an:

  • Gerd Schuylenburg, Leiter der Abteilung Metropolregion, 040 / 78 88 30 800
  • Kristin Diercks, Kundenbetreuung Metropolregion, 040 / 78 88 30 812

Satzungen

Abgabensatzung

Abwasserbeseitigungssatzung