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Abwasserentsorgung in Braak

Auch Abwasser aus der Metropolregion landet größtenteils bei uns im Klärwerk Hamburg. Hier finden Sie alle Informationen über abweichende Regelungen, Grundlagen und Preise in Ihrer Gemeinde außerhalb des Hamburger Stadtgebiets.

Wir kümmern uns

Seit dem 1.1.2023 ist die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) als Unternehmen von HAMBURG WASSER für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserentsorgung in der Gemeinde Braak verantwortlich. Mit der Übernahme dieser Aufgaben erhebt die HSE direkt bei den Bürgerinnen und Bürgern die Abwassergebühren. Die Niederschlagswasserentsorgung verbleibt in der Verantwortung der Gemeinde.

Ein blauer Sprinter mit dem HW-Logo und dem Titel "Entstördienst" fährt auf einer Straße
Unser Entstördienst auf einem Weg zum Einsatz (Foto: HW)

Sie wollen eine Störung der Trinkwasserver- oder Abwasserentsorgung melden?

Gebührensätze

Schmutzwassergebühr 2,99 € je Kubikmeter gebührenpflichtiger Schmutzwassermenge
Grundgebühr für die Abfuhr von Schlamm aus Kleinkläranlagen 47,33 € für jede vorgenommene Entsorgung
Zusatzgebühr für die Abfuhr von Schlamm aus Kleinkläranlagen 22,15 € für jeden entsorgten Kubikmeter Fäkalschlamm
Grundgebühr für die Abfuhr von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben 32,13 € für jede vorgenommene Entsorgung
Zusatzgebühr für die Abfuhr von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben 18,69 € für jeden entsorgten Kubikmeter Schmutzwasser
Gebühr für vergebliche Abholversuche bei Kleinkläranlagen und Sammelgruben: 83,76 € je Entsorgungsvorgang
Zusatzgebühr für das Auslegen und Einholen zusätzlicher Schlauchlängen über 30 m hinaus

 

1,55 € je zusätzlichen Schlauchmeter

Dichtheitsprüfung

Für den Vollzug der Dichtheitsprüfungen von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen gemäß DIN 1986, Teil 30, hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) mit Mitteilung vom 30.11.2022 folgendes erlassen:

Die flächendeckende Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten und in Wasserschutzgebieten der Zone III B entsprechend der vorgegebenen Fristen in der DIN 1986, Teil 30, wird bis auf weiteres ausgesetzt.

Die Dichtheitsprüfung von privaten Grundstückentwässerungsanlagen in Wasserschutzgebieten der Zone II, II und III A ist entsprechend der in der DIN 1986, Teil 30, vorgegebenen Fristen durchzuführen. Nach der geforderten Erstprüfung 2015 sind die Wiederholungsprüfungen in einem 5-jährigen Abstand bei Grundstücksentwässerungsanlagen im Wasserschutzgebiet der Zone II, bzw. in einem 15-jährigen Abstand bei Grundstücksentwässerungsanlagen im Wasserschutzgebiet Zone III und III A zu wiederholen.

Hierbei hat der Grundstückseigentümer eine fachkundige Firma mit der Untersuchung zu beauftragen. Das Ergebnis der Überprüfung ist vom Grundstückseigentümer vorzuhalten und der unteren Wasserbehörde als zuständige Überwachungsbehörde auf Verlangen vorzulegen.

Gebührenabsetzung

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Absetzungen von der Schmutzwassergebühr (Rückerstattungen zum Beispiel für Gartenwasser) möglich. Bei Wasserschäden ist ein Nachweis z.B. in Form einer Reparaturrechnung o.ä. erforderlich. Bei der Absetzung von Gebühren für Gartenwassermengen ist grundsätzlich eine Messung durch einen oder mehrere private Zwischen-Wasserzähler erforderlich.

Ausführliche Informationen zur Absetzung bei Gartenwasserzählern

Regenwassernutzungsanlagen

Niederschlagswasser, welches als Brauchwasser aus einer Regenwassernutzungsanlagen (RWN-Anlage) dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt wird, ist als Schmutzwasser abzurechnen.

Ausführliche Informationen zu Regenwassernutzungsanlagen

Die  Entwässerungsanträge für die Schmutzwasserbeseitigung reichen Sie bitte bei der HSE ein. Die Entwässerungsanträge für die Niederschlagswasserbeseitigung reichen Sie bitte separat bei dem Amt Siek ein (siehe unten).

Kanalkataster

Auszüge aus dem Kanalkataster können Sie unter anlageninfo(at)hamburgwasser.de bestellen.

Niederschlagswasser

Die Entsorgung des Niederschlagwassers, soweit dieses nicht in begründeten Ausnahmefällen in den Schmutzwasserkanal geleitet wurde, liegt im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Mitgliedsgemeinden. Bitte wenden Sie sich deshalb bei Fragen rund um das Niederschlagswasser an das Amt Siek. Ansprechpartner und Telefonnummern finden Sie auf der Website des Amtes Siek. In den Fällen, in denen Niederschlagswasser in den Schmutzwasserkanal geleitet wird, z.B. bei Regenwassernutzungsanlagen und Tankstellen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.

Ansprechpartner

  • Fragen zum Entwässerungsantrag oder zu Leitungsplänen: Technische Kundenberatung, 040 / 78 88 12 12
  • Fragen zu Abwasserbeiträgen: Mischa Olivier, 040 / 78 88 86 142
  • Fragen zur Schmutzwassergebühr: 040 / 78 88 86 148
  • Fragen zur Abrechnung: Kundenservice, 040 / 78 88 22 22
  • Fragen zu Kleinkläranlagen und Sammelgruben: Monika Schmachtel, HAMBURG WASSER, Metropolregion, 040 / 7888 81840, Di. - Fr. 9 - 12 Uhr
  • Sie konnten die gesuchte Information nicht finden? Bitte rufen Sie uns an:
  • Gerd Schuylenburg, Leiter der Abteilung Metropolregion, 040 / 78 88 30 800
  • Jutta Lesemann, Kundenbetreuung Metropolregion, 040 / 78 88 31 215

Satzungen

Beitrags- und Gebührensatzung

Schmutwasserbeseitigungssatzung