Zum Seiteninhalt springen

Abwasserentsorgung in Stapelfeld

Auch Abwasser aus der Metropolregion landet größtenteils bei uns im Klärwerk Hamburg. Hier finden Sie alle Informationen über abweichende Regelungen, Grundlagen und Preise in Ihrer Gemeinde außerhalb des Hamburger Stadtgebiets.

Wir kümmern uns

Seit dem 1.1.2023 ist die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) als Unternehmen von HAMBURG WASSER für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserentsorgung in der Gemeinde Stapelfeld verantwortlich. Mit der Übernahme dieser Aufgaben erhebt die HSE direkt bei den Bürgerinnen und Bürgern die Abwassergebühren. Die Niederschlagswasserentsorgung verbleibt in der Verantwortung der Gemeinde.

Ein blauer Sprinter mit dem HW-Logo und dem Titel "Entstördienst" fährt auf einer Straße
Unser Entstördienst auf einem Weg zum Einsatz (Foto: HW)

Sie wollen eine Störung der Trinkwasserver- oder Abwasserentsorgung melden?

Gebührensätze

Schmutzwassergebühr 2,99 € je Kubikmeter gebührenpflichtiger Schmutzwassermenge
Grundgebühr für die Abfuhr von Schlamm aus Kleinkläranlagen 47,33 € für jede vorgenommene Entsorgung
Zusatzgebühr für die Abfuhr von Schlamm aus Kleinkläranlagen 22,15 € für jeden entsorgten Kubikmeter Fäkalschlamm
Grundgebühr für die Abfuhr von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben 32,13 € für jede vorgenommene Entsorgung
Zusatzgebühr für die Abfuhr von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben 18,69 € für jeden entsorgten Kubikmeter Schmutzwasser
Gebühr für vergebliche Abholversuche bei Kleinkläranlagen und Sammelgruben: 83,76 € je Entsorgungsvorgang
Zusatzgebühr für das Auslegen und Einholen zusätzlicher Schlauchlängen über 30 m hinaus

 

1,55 € je zusätzlichen Schlauchmeter

Gebührenabsetzung

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Absetzungen von der Schmutzwassergebühr (Rückerstattungen zum Beispiel für Gartenwasser) möglich. Bei Wasserschäden ist ein Nachweis z.B. in Form einer Reparaturrechnung o.ä. erforderlich. Bei der Absetzung von Gebühren für Gartenwassermengen ist grundsätzlich eine Messung durch einen oder mehrere private Zwischen-Wasserzähler erforderlich.

Ausführliche Informationen zur Absetzung bei Gartenwasserzählern

Regenwassernutzungsanlagen

Niederschlagswasser, welches als Brauchwasser aus einer Regenwassernutzungsanlagen (RWN-Anlage) dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt wird, ist als Schmutzwasser abzurechnen.

Ausführliche Informationen zu Regenwassernutzungsanlagen

Dichtheitsprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen

Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) hat die Fristen für die Dichtheitsprüfungen privater Grundstücksentwässerungsanlagen angepasst und mit Änderungen und Ergänzungen als allgemein anerkannte Regel der Technik mit Bekanntmachung vom 28. März 2024 eingeführt.

Danach sind private Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten und in Wasserschutzgebieten der Zone III B bis spätestens 2040 auf Dichtheit zu überprüfen.

Private Grundstücksentwässerungsanlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten der Zone I, Zone II und Zone III A sind unverzüglich, bis spätestens 2025 auf Dichtheit zu überprüfen.

Die  Entwässerungsanträge für die Schmutzwasserbeseitigung reichen Sie bitte bei der HSE ein. Die Entwässerungsanträge für die Niederschlagswasserbeseitigung reichen Sie bitte separat bei dem Amt Siek ein (siehe unten).

Kanalkataster

Auszüge aus dem Kanalkataster können Sie unter anlageninfo(at)hamburgwasser.de bestellen.

Niederschlagswasser

Die Entsorgung des Niederschlagwassers, soweit dieses nicht in begründeten Ausnahmefällen in den Schmutzwasserkanal geleitet wurde, liegt im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Mitgliedsgemeinden. Bitte wenden Sie sich deshalb bei Fragen rund um das Niederschlagswasser an das Amt Siek. Ansprechpartner und Telefonnummern finden Sie auf der Website des Amtes Siek. In den Fällen, in denen Niederschlagswasser in den Schmutzwasserkanal geleitet wird, z.B. bei Regenwassernutzungsanlagen und Tankstellen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.

Rückstau im Kanal

So schützen Sie sich gegen Überflutungen

Normalerweise fließt Abwasser zum Klärwerk, bei Verstopfungen und Überflutungen kann es sich aber auch stauen (Foto: Jörg Böthling / HW)

Wenn das Wasser im Keller, Garten oder Garage aus dem Ablauf hochkommt, dann sind Sie mitunter nicht ausreichend gegen Rückstau gesichert. Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.

Ansprechpartner

  • Fragen zum Entwässerungsantrag oder zu Leitungsplänen: Technische Kundenberatung, 040 / 78 88 12 12
  • Fragen zu Abwasserbeiträgen: Mischa Olivier, 040 / 78 88 86 142
  • Fragen zur Schmutzwassergebühr: 040 / 78 88 86 148
  • Fragen zur Abrechnung: Kundenservice, 040 / 78 88 22 22
  • Fragen zu Kleinkläranlagen und Sammelgruben: Monika Schmachtel, HAMBURG WASSER, Metropolregion, 040 / 7888 81840, Di. - Fr. 9 - 12 Uhr

Sie konnten die gesuchte Information nicht finden?

Bitte rufen Sie uns an:

  • Gerd Schuylenburg, Leiter der Abteilung Metropolregion, 040 / 78 88 30 800
  • Jutta Lesemann, Kundenbetreuung Metropolregion, 040 / 78 88 31 215

Satzungen

Beitrags- und Gebührensatzung

Schmutwasserbeseitigungssatzung