Entwässerungsanträge
Hier finden Sie Ihre Anträge. Die Entwässerungsanträge können auch weiter bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Die Anträge werden zur Bearbeitung und Erteilung der Genehmigung an die HSE weitergeleitet.
Seit dem 1.1.2023 ist die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) als Unternehmen von HAMBURG WASSER für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserentsorgung in der Gemeinde Stapelfeld verantwortlich. Mit der Übernahme dieser Aufgaben erhebt die HSE direkt bei den Bürgerinnen und Bürgern die Abwassergebühren. Die Niederschlagswasserentsorgung verbleibt in der Verantwortung der Gemeinde.
Sie wollen eine Störung der Trinkwasserver- oder Abwasserentsorgung melden?
Schmutzwassergebühr | 2,99 € je Kubikmeter gebührenpflichtiger Schmutzwassermenge |
Grundgebühr für die Abfuhr von Schlamm aus Kleinkläranlagen | 47,33 € für jede vorgenommene Entsorgung |
Zusatzgebühr für die Abfuhr von Schlamm aus Kleinkläranlagen | 22,15 € für jeden entsorgten Kubikmeter Fäkalschlamm |
Grundgebühr für die Abfuhr von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben | 32,13 € für jede vorgenommene Entsorgung |
Zusatzgebühr für die Abfuhr von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben | 18,69 € für jeden entsorgten Kubikmeter Schmutzwasser |
Gebühr für vergebliche Abholversuche bei Kleinkläranlagen und Sammelgruben: | 83,76 € je Entsorgungsvorgang |
Zusatzgebühr für das Auslegen und Einholen zusätzlicher Schlauchlängen über 30 m hinaus
| 1,55 € je zusätzlichen Schlauchmeter |
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Absetzungen von der Schmutzwassergebühr (Rückerstattungen zum Beispiel für Gartenwasser) möglich. Bei Wasserschäden ist ein Nachweis z.B. in Form einer Reparaturrechnung o.ä. erforderlich. Bei der Absetzung von Gebühren für Gartenwassermengen ist grundsätzlich eine Messung durch einen oder mehrere private Zwischen-Wasserzähler erforderlich.
Ausführliche Informationen zur Absetzung bei Gartenwasserzählern
Niederschlagswasser, welches als Brauchwasser aus einer Regenwassernutzungsanlagen (RWN-Anlage) dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt wird, ist als Schmutzwasser abzurechnen.
Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) hat die Fristen für die Dichtheitsprüfungen privater Grundstücksentwässerungsanlagen angepasst und mit Änderungen und Ergänzungen als allgemein anerkannte Regel der Technik mit Bekanntmachung vom 28. März 2024 eingeführt.
Danach sind private Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten und in Wasserschutzgebieten der Zone III B bis spätestens 2040 auf Dichtheit zu überprüfen.
Private Grundstücksentwässerungsanlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten der Zone I, Zone II und Zone III A sind unverzüglich, bis spätestens 2025 auf Dichtheit zu überprüfen.
Die Entwässerungsanträge für die Schmutzwasserbeseitigung reichen Sie bitte bei der HSE ein. Die Entwässerungsanträge für die Niederschlagswasserbeseitigung reichen Sie bitte separat bei dem Amt Siek ein (siehe unten).
Auszüge aus dem Kanalkataster können Sie unter anlageninfo(at)hamburgwasser.de bestellen.
Die Entsorgung des Niederschlagwassers, soweit dieses nicht in begründeten Ausnahmefällen in den Schmutzwasserkanal geleitet wurde, liegt im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Mitgliedsgemeinden. Bitte wenden Sie sich deshalb bei Fragen rund um das Niederschlagswasser an das Amt Siek. Ansprechpartner und Telefonnummern finden Sie auf der Website des Amtes Siek. In den Fällen, in denen Niederschlagswasser in den Schmutzwasserkanal geleitet wird, z.B. bei Regenwassernutzungsanlagen und Tankstellen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.
So schützen Sie sich gegen Überflutungen
Wenn das Wasser im Keller, Garten oder Garage aus dem Ablauf hochkommt, dann sind Sie mitunter nicht ausreichend gegen Rückstau gesichert. Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.
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