Entwässerungsanträge
Hier finden Sie Ihre Anträge. Die Entwässerungsanträge können auch weiter bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Die Anträge werden zur Bearbeitung und Erteilung der Genehmigung an die HSE weitergeleitet.
Seit 2011 ist die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) als Unternehmen von HAMBURG WASSER für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserentsorgung und Niederschlagswasserentsorgung im Ortsteil Barsbüttel der Gemeinde Barsbüttel zuständig.
2012 hat die HSE auch die Niederschlagswasserentsorgung für den Ortsteil Stellau übernommen und seit 2020 ist die HSE auch für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung zuständig.
Mit Übernahme dieser Aufgaben erhebt die HSE direkt bei den Bürgerinnen und Bürgern der beiden Ortsteile der Gemeinde Barsbüttel die Abwassergebühren
 
 Sie wollen eine Störung der Trinkwasserver- oder Abwasserentsorgung melden?
| Schmutzwassergebühr | 2,10 € netto = brutto je Kubikmeter Trinkwasserbezug | 
| Niederschlagswassergebühr | 0,18 € netto = brutto je Quadratmeter gebührenrelevanter Fläche pro Jahr | 
| Grundgebühr für die Abfuhr von Schlamm aus Kleinkläranlagen | 69,10 € für jede vorgenommene Entsorgung | 
| Zusatzgebühr für die Abfuhr von Schlamm aus Kleinkläranlagen | 26,05 € je Kubikmeter | 
| Grundgebühr für die Abholung Sammelgruben | 59,50 € für jede vorgenommene Entsorgung | 
| Zusatzgebühr für die Abholung aus Sammelgruben | 18,31 € je Kubikmeter | 
| Gebühr für vergebliche Abholversuche bei Kleinkläranlagen und Sammelgruben | 146,90 € pro Entsorgungsvorgang | 
| Zusatzgebühr für die Verlegung eines Schlauches > 30 m | 2,38 € je zusätzlichen Schlauchmeter | 
| Gebühr für Abfuhren aus Kleinkläranlagen und Sammelgruben in Not- und Dringlichkeitsfällen | 289,70 € pro Entsorgungsvorgang | 
Seit dem 01.01.2025 übernimmt die Huber Abwasserentsorgungs GmbH die Abfuhr der Sammelgruben und Kleinkläranlagen in Ihrer Gemeinde. Die Abfuhren sind weiterhin über HAMBURG WASSER zu beauftragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Absetzungen von der Schmutzwassergebühr (Rückerstattungen zum Beispiel für Gartenwasser) möglich. Bei Wasserschäden ist ein Nachweis z.B. in Form einer Reparaturrechnung o.ä. erforderlich. Bei der Absetzung von Gebühren für Gartenwassermengen ist grundsätzlich eine Messung durch einen oder mehrere private Zwischen-Wasserzähler erforderlich.
Ausführliche Informationen zur Absetzung bei Gartenwasserzählern
Niederschlagswasser, welches als Brauchwasser aus einer Regenwassernutzungsanlagen (RWN-Anlage) dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt wird, ist als Schmutzwasser abzurechnen.
 
 Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) hat die Fristen für die Dichtheitsprüfungen privater Grundstücksentwässerungsanlagen angepasst und mit Änderungen und Ergänzungen als allgemein anerkannte Regel der Technik mit Bekanntmachung vom 28. März 2024 eingeführt.
Danach sind private Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten und in Wasserschutzgebieten der Zone III B bis spätestens 2040 auf Dichtheit zu überprüfen.
Private Grundstücksentwässerungsanlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten der Zone I, Zone II und Zone III A sind unverzüglich, bis spätestens 2025 auf Dichtheit zu überprüfen.
Das Formblatt "Entwässerungsantrag" erhalten Sie auch vor Ort bei der Gemeindeverwaltung Barsbüttel:
Gerald Greiser
 Telefon 67 07 24 10 
 Fax 67 07 24 80
 gerald.greiser(at)barsbuettel.landsh.de
Auszüge aus dem Kanalkataster können Sie unter anlageninfo(at)hamburgwasser.de bestellen.
Den Auftrag zur Fäkalschlammabfuhr von Kleinkläranlagen/ Sammelgruben finden Sie unter abfuhr-metropolregion(at)hamburgwasser.de.
So schützen Sie sich gegen Überflutungen
 
 Wenn das Wasser im Keller, Garten oder Garage aus dem Ablauf hochkommt, dann sind Sie mitunter nicht ausreichend gegen Rückstau gesichert. Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.
 
 Als Indirekteinleiter gelten alle Haushalte sowie Industrie- und Gewerbebetriebe, die ihr Abwasser in das öffentliche Kanalnetz einleiten. Für Gewerbe- und Industriebetriebe gelten dabei strengere Anforderungen an die Abwasserqualität.
In Ihrer Gemeinde übernimmt die Hamburger Stadtentwässerung die Überwachung und Kontrolle dieser Anforderungen – auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben und unserer Satzung.
Sie konnten die gesuchte Information nicht finden? Bitte rufen Sie uns an: