Entwässerungsanträge
Hier finden Sie Ihre Anträge. Die Entwässerungsanträge können auch weiter bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Die Anträge werden zur Bearbeitung und Erteilung der Genehmigung an die HSE weitergeleitet.
Seit 2012 ist die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) als Unternehmen von HAMBURG WASSER für die zentrale Schmutzwassersammlung in der Gemeinde Bönningstedt zuständig. Die Abwasserreinigung erfolgt durch den AZV Südholstein.
Seit 2013 übernimmt die HSE die Niederschlagswasserbeseitigung und seit 2015 die dezentrale Abwasserentsorgung aus Sammelgruben und Kleinkläranlagen. Mit der Übernahme dieser Aufgaben erhebt die HSE direkt bei den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Bönningstedt die Abwassergebühren.
Sie wollen eine Störung der Trinkwasserver- oder Abwasserentsorgung melden?
Schmutzwassersammlung bei Anschluss an das Kanalsystem | 0,52 € netto = brutto je Kubikmeter Trinkwasserbezug |
Schmutzwasserableitung und -reinigung im Klärwerk Hetlingen | 1,66 € netto = brutto je Kubikmeter Trinkwasserbezug |
Summe Schmutzwassergebühr | 2,18 € je Kubikmeter Trinkwasserbezug |
Niederschlagswassergebühr je Quadratmeter gebührenrelevanter Fläche pro Jahr | 0,34 € netto = brutto |
Grundgebühr für die Abfuhr von Schlamm aus Kleinkläranlagen | 93,66 € pro Entsorgungsvorgang |
Zusatzgebühr für die Abfuhr von Schlamm aus Kleinkläranlagen | 38,75 € je Kubikmeter |
Grundgebühr für die Abholung von Abwasser aus Sammelgruben | 80,33 € pro Entsorgungsvorgang |
Zusatzgebühr für die Abholung von Abwasser aus Sammelgruben | 13,11 € je Kubikmeter |
Gebühr für vergebliche Abholversuche bei Kleinkläranlagen und Sammelgruben | 180,15 € pro Entsorgungsvorgang |
Zusatzgebühr für die Verlegung eines Schlauches > 30 m | 2,38 € je zusätzlichen Meter |
Für den Vollzug der Dichtheitsprüfungen von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen gemäß DIN 1986, Teil 30, hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) mit Mitteilung vom 30.11.2022 folgendes erlassen:
Die flächendeckende Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten und in Wasserschutzgebieten der Zone III B entsprechend der vorgegebenen Fristen in der DIN 1986, Teil 30, wird bis auf weiteres ausgesetzt.
Die Dichtheitsprüfung von privaten Grundstückentwässerungsanlagen in Wasserschutzgebieten der Zone II, II und III A ist entsprechend der in der DIN 1986, Teil 30, vorgegebenen Fristen durchzuführen. Nach der geforderten Erstprüfung 2015 sind die Wiederholungsprüfungen in einem 5-jährigen Abstand bei Grundstücksentwässerungsanlagen im Wasserschutzgebiet der Zone II, bzw. in einem 15-jährigen Abstand bei Grundstücksentwässerungsanlagen im Wasserschutzgebiet Zone III und III A zu wiederholen.
Hierbei hat der Grundstückseigentümer eine fachkundige Firma mit der Untersuchung zu beauftragen. Das Ergebnis der Überprüfung ist vom Grundstückseigentümer vorzuhalten und der unteren Wasserbehörde als zuständige Überwachungsbehörde auf Verlangen vorzulegen.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Absetzungen von der Schmutzwassergebühr (Rückerstattungen zum Beispiel für Gartenwasser) möglich. Bei Wasserschäden ist ein Nachweis z.B. in Form einer Reparaturrechnung o.ä. erforderlich. Bei der Absetzung von Gebühren für Gartenwassermengen ist grundsätzlich eine Messung durch einen oder mehrere private Zwischen-Wasserzähler erforderlich.
Ausführliche Informationen zu Gebührenabsetzungen
Niederschlagswasser, welches als Brauchwasser aus einer Regenwassernutzungsanlagen (RWN-Anlage) dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt wird, ist als Schmutzwasser abzurechnen.
Auszüge aus dem Kanalkataster können Sie unter anlageninfo(at)hamburgwasser.de bestellen.
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