Zum Seiteninhalt springen

Abwasserentsorgung in Ellerbek

Auch Abwasser aus der Metropolregion landet größtenteils bei uns im Klärwerk Hamburg. Hier finden Sie alle Informationen über abweichende Regelungen, Grundlagen und Preise in Ihrer Gemeinde außerhalb des Hamburger Stadtgebiets.

Wir kümmern uns

Seit dem 01.01.2018 ist die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) als Unternehmen von HAMBURG WASSER für die Abwasserentsorgung in der Gemeinde Ellerbek verantwortlich. Die Schmutzwasserreinigung erfolgt durch den AZV Südholstein.

Ein blauer Sprinter mit dem HW-Logo und dem Titel "Entstördienst" fährt auf einer Straße
Unser Entstördienst auf einem Weg zum Einsatz (Foto: HW)

Sie wollen eine Störung der Trinkwasserver- oder Abwasserentsorgung melden?

Gebührensätze

Schmutzwasser bei Einleitung in das Kanalsystem 2,38 € pro m³ bezogener Frischwassermenge
Schlamm aus Kleinkläranlagen 96,99 € Grundgebühr pro Abfuhr
  38,78 € Zusatzgebühr je m³ abgefahrenen Schlamms
Abwasser aus Sammelgruben 80,33 € Grundgebühr pro Abfuhr
  21,07 € Zusatzgebühr je m³ abgefahrenen Abwassers
Gebühr für satzungsgemäß angekündigten vergeblichen Abholversuch, soweit vom Grundeigentümer zu vertreten 180,15 € je Abholversuch
Gebühr für Auslegen und Einholen von Schlauchlängen über 30 Meter 2,38 € für jeden zusätzlichen Meter

Die Abrechnung der Schmutzwassergebühren für die Einleitung in das Kanalsystem erfolgt gemeinsam mit dem Wassergeld für die Frischwasserlieferung durch HAMBURG WASSER.

Eine Regenwassergebühr wird nicht erhoben.

Es gelten folgende Mindestzyklen für die Entschlammung von Kleinkläranlagen:

  • 5 Jahre bei technisch belüfteten Kleinkläranlagen
  • 2 Jahre bei nachgerüsteten/ technisch unbelüfteten Kleinkläranlagen
  • 1 Jahr bei nicht nachgerüsteten/ technisch unbelüfteten Kleinkläranlagen

Dichtheitsprüfung

Für den Vollzug der Dichtheitsprüfungen von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen gemäß DIN 1986, Teil 30, hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) mit Mitteilung vom 30.11.2022 folgendes erlassen:

Die flächendeckende Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten und in Wasserschutzgebieten der Zone III B entsprechend der vorgegebenen Fristen in der DIN 1986, Teil 30, wird bis auf weiteres ausgesetzt.

Die Dichtheitsprüfung von privaten Grundstückentwässerungsanlagen in Wasserschutzgebieten der Zone II, II und III A ist entsprechend der in der DIN 1986, Teil 30, vorgegebenen Fristen durchzuführen. Nach der geforderten Erstprüfung 2015 sind die Wiederholungsprüfungen in einem 5-jährigen Abstand bei Grundstücksentwässerungsanlagen im Wasserschutzgebiet der Zone II, bzw. in einem 15-jährigen Abstand bei Grundstücksentwässerungsanlagen im Wasserschutzgebiet Zone III und III A zu wiederholen.

Hierbei hat der Grundstückseigentümer eine fachkundige Firma mit der Untersuchung zu beauftragen. Das Ergebnis der Überprüfung ist vom Grundstückseigentümer vorzuhalten und der unteren Wasserbehörde als zuständige Überwachungsbehörde auf Verlangen vorzulegen.

Gebührenabsetzung

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Absetzungen von der Schmutzwassergebühr (Rückerstattungen zum Beispiel für Gartenwasser) möglich. Bei Wasserschäden ist ein Nachweis z.B. in Form einer Reparaturrechnung o.ä. erforderlich. Bei der Absetzung von Gebühren für Gartenwassermengen ist grundsätzlich eine Messung durch einen oder mehrere private Zwischen-Wasserzähler erforderlich.

Ausführliche Informationen zur Absetzung bei Gartenwasserzählern

Regenwassernutzungsanlagen

Niederschlagswasser, welches als Brauchwasser aus einer Regenwassernutzungsanlagen (RWN-Anlage) dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt wird, ist als Schmutzwasser abzurechnen.

Ausführliche Informationen zu Regenwassernutzungsanlagen

Kanalkataster

Auszüge aus dem Kanalkataster können Sie unter anlageninfo(at)hamburgwasser.de bestellen.

Ansprechpartner

  • Fragen zum Entwässerungsantrag oder zu Leitungsplänen: Technische Kundenberatung, 040 / 78 88 12 12
  • Fragen zu Kanalbaubeiträgen: Mischa Olivier, 040 / 7888 86142
  • Fragen zur Schmutzwassergebühr: 040 / 78 88 86 148
  • Fragen zur Abrechnung: Kundenservice, 040 / 78 88 22 22
  • Fragen zu Kleinkläranlagen und Sammelgruben: Monika Schmachtel, HAMBURG WASSER, Metropolregion, 040 / 7888 81840, Di. - Fr. 9 - 12 Uhr

Sie konnten die gesuchte Information nicht finden? Bitte rufen Sie uns an:

  • Gerd Schuylenburg, Leiter der Abteilung Metropolregion, 040 / 78 88 30 800
  • Jutta Lesemann, Kundenbetreuung Metropolregion, 040 / 78 88 31 215

Satzungen

Beitrags- und Gebührensatzung

Abwasserbeseitigungssatzung

Abwasserbeseitigungssatzung

1. Änderungssatzung